In Innsbruck kam es am Samstagabend zu einem brutalen Übergriff, bei dem ein 55-jähriger Einheimischer schwer verletzt wurde. Laut TT.com wurde der Mann von einem 20-jährigen Syrer und einem 39-jährigen Mann mit ungeklärter Staatsbürgerschaft attackiert, der ihm mehrere Schläge gegen den Kopf versetzte. Die Situation eskalierte weiter, als der 39-Jährige auf den bereits am Boden liegenden Mann eintrat, wodurch dieser das Bewusstsein verlor und sich schwere Verletzungen zuzog.
Nachdem die Täter vom Tatort geflohen waren, begaben sie sich am Abend selbst zur Polizeiinspektion Hötting und erstatteten Selbstanzeige. Nach den Einvernahmen wurden beide Personen jedoch auf freiem Fuß angezeigt, was für einige Aufregung sorgte, da die Schwere der Verletzungen des Opfers offensichtlich war. In einem parallel laufenden Verfahren setzte sich jüngst auch das Oberlandesgericht Innsbruck mit einem Gewaltvorfall auseinander. In diesem Fall hatte eine Schlägerei zwischen zwei Köchen in Vorarlberg stattgefunden, die durch Eifersucht ausgelöst wurde, als ein Koch seine Kollegin nach Hause gefahren hatte. Das Gericht entschied, dass es sich hierbei nicht um einen Arbeitsunfall handelte, da die Auseinandersetzung außerhalb der regulären Arbeitszeit und am Hintereingang auftrat, wie ORF Vorarlberg berichtete.
Bereits in dieser Auseinandersetzung hatte der mutmaßliche Täter daraufhin geflüchtet, und das Urteil des Gerichts schloss aus, dass sein Verhalten während der Arbeitszeit als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, obwohl er zuvor alkoholische Getränke konsumiert hatte. Solche Vorfälle werfen Fragen zur Sicherheit in Arbeitsumfeldern und im öffentlichen Raum auf, da sie immer wieder zu schweren Verletzungen führen können.
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