Vorarlberg

Hangrutsch in Hörbranz: Grundstücke nach Gutachten unbewohnbar

Unerwartete Einschränkungen: Blick hinter die Fassade der Grundstücksbebauung

Ein Hangrutsch in Hörbranz vor mehr als einem Jahr hat dazu geführt, dass die zerstörten Häuser nicht an derselben Stelle wiederaufgebaut werden können. Ein externes Gutachten hat ergeben, dass die betroffenen Grundstücke nicht mehr bebaut werden können, wie die Landesregierung mitteilte.

Ergebnisse des Gutachtens

Nach dem Hangrutsch im April 2023 sind die Grundstücke im Bereich „Rutschung intensiv“ nicht mehr für den Bau geeignet. Ein externes Ingenieurbüro aus Tirol wurde beauftragt, und die Betroffenen wurden über die Ergebnisse des Gutachtens informiert.

Bestimmung der Grundstückswerte

Die Gutachten zur Hangrutschung und ihren Folgen bieten den betroffenen Grundstückseigentümern Klarheit über die Zukunft. Die Werte der Grundstücke wurden festgelegt und bestimmen die finanzielle Unterstützung durch das Land.

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Finanzielle Unterstützung

Aus dem Katastrophenfonds können die Betroffenen 50 Prozent oder in besonderen Fällen sogar bis zu 75 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung der Grundstücke erhalten. Diese Beihilfen werden gewährt, wenn der Schaden nicht versichert ist und durch Elementarereignisse entstanden ist.

Bestandsschutz für bestehende Gebäude

Neubauten sind in den betroffenen Bereichen nicht mehr möglich, aber bestehende, unbeschädigte Gebäude haben Bestandsschutz. Weitere Grundstücke im Bereich „Rutschung intensiv“ könnten ebenfalls betroffen sein.

Auswirkungen der Naturgewalt

Die Ergebnisse des Gutachtens spiegeln eine Realität wider, mit der die Natur uns konfrontiert hat. Bürgermeister Andreas Kresser bedauert, dass keine besseren Nachrichten an die Betroffenen überbracht werden können.

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