Die Landesregierung des Landes Vorarlberg hat kürzlich einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesforstgesetzes in die Begutachtungsphase geschickt. Dieser Entwurf ist bis Mittwoch, den 15. Mai 2024, auf verschiedenen Plattformen wie dem Veröffentlichungsportal des Landes, bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einsehbar. Während dieser Phase hat jede Person die Möglichkeit, über ein Online-Formular auf dem Veröffentlichungsportal Änderungsvorschläge vorzubringen.
Die geplante Novelle des Forstgesetzes von 1975 sieht vor, dass die Ermächtigung der Landesgesetzgebung zur Erlassung genauerer Vorschriften über die Tragung der Kosten der Waldbrandbekämpfung entfällt. Dies bedeutet, dass die im Landesforstgesetz enthaltenen Regelungen bezüglich der Kostentragung und die entsprechenden Vorschriften zur Geltendmachung von Kostenersatz gestrichen werden müssen. Es ist von großer Bedeutung, im Falle eines Waldbrandes schnell zu handeln, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass bei unmittelbarer Gefahr die Anforderung von Dienst- und Sachleistungen durch unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt erfolgen kann.