Ein dramatischer Vorfall in Schaan, Liechtenstein, ereignete sich am Abend des 7. November. Ein 29-Jähriger bestellte ein Taxi, um nach Buchs zu gelangen. Unklar bleibt, was genau in den Stunden vor der Bestellung geschah, aber der Angeklagte gab zu Protokoll, dass er bereits intensiv Drogen konsumiert hatte. Insbesondere führte er an, dass er seit über vier Jahren regelmäßig Kokain beschaffte. Zusätzlich hatte er auch Alkohol konsumiert, was seinen Zustand bei der Taxifahrt further verschlechterte.
Während der Fahrt bemerkte der 46-jährige Taxifahrer, der aus Liechtenstein stammt, dass sein Fahrgast einen seltsamen Eindruck hinterließ. Der Mann schwitzte stark, sprach unzusammenhängend und seine Pupillen waren geweitet. Dies deutete auf seinen instabilen Zustand hin. Im Industriegebiet von Buchs, wo die Fahrt enden sollte, stellte der Fahrer die Fahrtkosten von 92 Euro in Rechnung. Doch anstelle zu zahlen, zog der Fahrgast plötzlich eine Machete mit einer Klingenlänge von 36,5 Zentimeter und attackierte den Fahrer mit mehreren Stichen in den Hals, das Gesicht und den Oberkörper.
Die Folgen der Tat
Nachdem der Taxifahrer schwer verwundet war, gelang es ihm, aus dem Fahrzeug zu fliehen. Blutverschmiert schaffte er es, bis zur Straße zu gelangen, wo ihm ein Schweizer Linienbusfahrer zu Hilfe kam und den Notruf alarmierte. Der flüchtende Angreifer jedoch machte sich mit dem Taxi in Richtung Feldkirch davon. Dort stellte er das Fahrzeug ab und suchte Zuflucht in seiner Wohnung. Zwei Tage später wurde der Verdächtige von der Spezialeinheit Cobra aufgegriffen und festgenommen.
Die Gerichtsverhandlung stellte die Zurechnungsfähigkeit des Täters in den Mittelpunkt. Der Angeklagte selbst erklärte, sich an die Tat aufgrund seines akuten Alkohol- und Drogenrauschs nicht erinnern zu können. Die Verteidigung plädierte darauf, dass in diesem Zustand keine Zurechnungsfähigkeit vorlag. Doch der Gerichtspsychiater Reinhard Haller stellte klar, dass die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zwar eingeschränkt, aber nicht gänzlich ausgeschlossen war.
Das Urteil
Für weitere Informationen zur nun beendeten Verhandlung, einschließlich Details zur Rechtslage und den Reaktionen, kann ein Bericht auf www.news.at konsultiert werden.