Feldkirch

Streit um Fußgängerzonen: Feldkirch und Bregenz im politischen Austausch

Streit unter Vorarlberger Bürgermeistern: Feldkirchs Manfred Rädler (ÖVP) kontert Bregenzens Michael Ritsch (SPÖ) wegen zweifelhafter Fußgängerzonen – ist das rechtlich gültig?

Ein hitziger Konflikt zwischen den Bürgermeistern von Bregenz und Feldkirch hat sich entzündet und wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit der Fußgängerzonen in Vorarlberg auf. Manfred Rädler, der Bürgermeister von Feldkirch und Mitglied der ÖVP, äußerte seinen Unmut über die Aussagen seines Amtskollegen Michael Ritsch von der SPÖ. Ritsch stellte in den „Vorarlberger Nachrichten“ die Rechtsgrundlage der Fußgängerzonen in verschiedenen Städten, darunter auch Feldkirch, in Frage.

Die Debatte entzündete sich im Kontext eines Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof. Im Mittelpunkt steht die neue Fußgängerzone in Bregenz, die von einer örtlichen Fahrschule als rechtswidrig angeprangert wurde. Die Fahrschule behauptet, die entsprechenden Verordnungen benachteiligten sie und steigerten die Unannehmlichkeiten für deren Betrieb.

Rechtliche Grundlagen in der Diskussion

Bürgermeister Ritsch sieht die Problematik nicht nur lokal, sondern steigt direkt in eine kritische Auseinandersetzung ein. Er stellt klar, dass die Verordnung zur Fußgängerzone in Bregenz einer intensiven Prüfung unterzogen wurde, während die Verordnungen in Feldkirch und anderen Städten möglicherweise auf einer inkorrekten rechtlichen Grundlage beruhen. Diese Fußgängerzonen seien nicht im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung formuliert, was die rechtlichen Zweifel untermauert.

Kurze Werbeeinblendung

Manfred Rädler reagierte auf diese Äußerungen mit einer klaren Verteidigung seiner Stadt und der alten Fußgängerzonen in Feldkirch. Diese existieren bereits seit 1976 und seien von der Bezirkshauptmannschaft regelmäßig geprüft worden, betont Rädler. „Ich bin überzeugt, dass die BH Feldkirch als Aufsichtsbehörde sicher nicht parteipolitisch agiert“, ergänzt er, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Vorschriften zu stärken.

In Feldkirch fühlt man sich in der Verteidigung der eigenen rechtlichen Position stark. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Stadt mehr als 40 Jahre Erfahrung mit Fußgängerzonen hat, und ist optimistisch, dass die Evaluierung der Verordnungen zu einer Bestätigung ihrer Rechtskonformität führen wird. Auf Nachfrage von ORF Vorarlberg wird jedoch mitgeteilt, dass die aktuellen Verordnungen derzeit nicht verfügbar sind, da man eine umfassende Überprüfung durchführe.

Mehr zum Thema

Kurze Werbeeinblendung https://hanfland.at/hanf-zum-fruehstueck-so-startest-du-gesund-und-energiegeladen-in-den-tag/

Bregenzer Fußgängerzone wird Fall für VfGH

Die Auseinandersetzung zwischen Rädler und Ritsch könnte möglicherweise nicht nur lokale, sondern auch landesweite Bedeutung haben, da die Ergebnisse des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof weitreichende rechtliche Präzedenzfälle schaffen könnten. Gemeinden könnte die Entwicklung dazu veranlassen, ihre bestehenden Verordnungen ebenfalls noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sich rechtlich abzusichern.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese rechtlichen Fragen entwickeln und welche Entscheidungen ggf. getroffen werden, um die Rechte und Pflichten der Gemeinden und ihrer Verkehrsteilnehmer klarzustellen. Dabei wird auch das Zusammenspiel der politischen Parteien und deren Einflüsse auf die Gesetzgebung in Vorarlberg wichtig sein.

Quelle/Referenz
vorarlberg.orf.at

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"