Feldkirch

Stimmrecht in Vorarlberg: Fast jeder Fünfte bleibt außen vor

Bei der Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober dürfen fast 20% der Bevölkerung nicht wählen – vor allem im Kleinwalsertal, wo nur die Hälfte der Bürger das Stimmrecht hat!

Bei den bevorstehenden Landtagswahlen am 13. Oktober 2024 in Vorarlberg wird auf bemerkenswerte Weise deutlich, wie es um das Wahlrecht in diesem österreichischen Bundesland steht. Mit insgesamt 271.878 Wahlberechtigten, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und zum Stichtag ihren Hauptwohnsitz im Land haben, ist der Wahlausgleich nicht für alle gegeben. Viele Menschen, die im Land leben, dürfen ihr Recht auf Mitbestimmung nicht ausüben.

Ein erheblicher Teil der Bevölkerung, konkret 20,2 Prozent der über 16-Jährigen in Vorarlberg, ist von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen, weil sie keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dies ist besonders problematisch in einer Region mit einer hohen Anzahl an Ausländern, die neben ihrer kulturellen und ökonomischen Präsenz auch an politischen Entscheidungsprozessen interessiert sind.

Die Situation in Kleinwalsertal

Dies wird besonders deutlich in der Gemeinde Mittelberg, die das gesamte Kleinwalsertal umfasst. Dort sind nur 48,5 Prozent der Bevölkerung über 16 Jahren wahlberechtigt, was hauptsächlich auf die große Anzahl an dort ansässigen Deutschen zurückzuführen ist. Dies zeigt ein erhebliches Ungleichgewicht und eine klare Diskrepanz im Zugang zu Wahlrechten.

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Die Zahl der Wahlberechtigten variiert jedoch stark zwischen den Gemeinden. In größeren Städten wie Hohenems und Dornbirn liegt der Anteil an Wahlberechtigten bei über 77 Prozent. In Städten wie Bregenz und Bludenz sind jedoch etwa 28 Prozent der Bevölkerung im wahlfähigen Alter nicht berechtigt zu wählen. Es ist auffällig, dass mehr als die Hälfte der nicht wahlberechtigten Personen in nur sechs der größten Gemeinden lebt, was die Einkommens- und Lebensrealitäten dieser Regionen verdeutlicht.

EU-Bürger und Veränderungsbedarf

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind ebenfalls nicht gerade günstig. EU-Bürger dürfen lediglich an Gemeindevertretungswahlen teilnehmen, nicht aber an den Landtagswahlen. Experten argumentieren, dass für eine Ausweitung dieser Rechte auf Nicht-Österreicher eine umfassende Änderung der Bundesverfassung nötig wäre. Dies könnte nur durch eine Volksabstimmung geschehen, nachdem der National- und Bundesrat eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat. Ein solcher Prozess ist jedoch unwahrscheinlich, wie der Verfassungsgerichtshof in einem früheren Urteil bestätigte.

Die Kluft zwischen den Wahlberechtigten und der Gesamtbevölkerung könnte sich in den kommenden Jahren weiter vergrößern. Berichten zufolge ist die Anzahl der in Vorarlberg lebenden Menschen seit der letzten Landtagswahl um 4 Prozent gestiegen, während die Zahl der Stimmbürger lediglich um 0,5 Prozent zugenommen hat. Dies stellt eine Herausforderung für die demokratische Teilhabe in der Region dar.

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