Feldkirch

Bundesverwaltungsgericht: Klärung zu UVP-Beschwerden und Baustart 2025

Bundesverwaltungsgericht bläst UVP-Beschwerden ab: Rechtsstreit um den Stadttunnel Feldkirch geht weiter – alles läuft nach Plan, Baubeginn steht für 2025 an!

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich zwei wichtige Entscheidungen getroffen, die im Zusammenhang mit dem Stadttunnel Feldkirch stehen. In beiden Verfahren wurden Beschwerden der beteiligten Parteien abgewiesen, was die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauprojekt weiter festlegt.

Das Gericht hat die Beschwerde gegen ein informelles Schreiben der Behörde für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unzulässig betrachtet. Dieses Urteil, datiert auf den 4. September 2024, bezieht sich auf die rechtlichen Interpretationen der Beschwerdeführerin, die das Schreiben als formalen Bescheid einstuft. Der zuständige Richter entschied, dass es keinen Anfechtungsgegenstand für eine solche Beschwerde gebe.

Wichtige Beschwerden abgewiesen

Ein weiteres Verfahren betraf den Feststellungsbescheid, der von der UVP-Behörde ausgestellt wurde. Hier wurde ein Antrag auf Baueinstellung eingereicht, welcher ebenfalls als unzulässig zurückgewiesen wurde. Das Gericht stellte am 16. September 2024 klar, dass auch diese Beschwerde unbegründet ist.

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Diese Entscheidungen sind für den Fortschritt des Bauprojekts von großer Relevanz. Momentan läuft das Vergabeverfahren für das Hauptbaulos gemäß dem Bundesvergabegesetz 2018. Der geplante Abschluss dieses Verfahrens und die Zuschlagserteilung sind für Dezember 2024 vorgesehen.

Derzeit werden Vorarbeiten für den Bau des Haupttunnels durchgeführt. Diese Arbeiten umfassen bedeutende Veränderungen im Bereich Felsenau, wie die Unterführung für Radwege, eine Rampenbrücke sowie die Umlegung der Landesstraße 190. Die Fertigstellung dieser vorbereitenden Arbeiten wird innerhalb der nächsten Wochen erwartet. Nach aktuellem Planungsstand ist der Baustart für den Haupttunnel im Jahr 2025 angedacht.

In diesem Kontext erlangt das Projekt zusätzliche Bedeutung, da es zur Entlastung des Verkehrs in Feldkirch beitragen soll. Die Entscheidung des Gerichts sowie die Fortschritte in den Bauvorbereitungen werden genau verfolgt. Weitere Entwicklungen und Details zu diesem Thema finden sich in einem Artikel auf www.radio.li.

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