Der Bürgermeister von Bludenz, Simon Tschann (ÖVP), wurde am Mittwoch vom Landesgericht Feldkirch wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Ein Schöffensenat befand, dass der 32-Jährige im Jahr 2021 als zuständige Baubehörde eine Baunachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt hatte, obwohl die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt waren und ihm dies bewusst war. Tschann erhielt eine elfmonatige Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 51.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie oe24 berichtete.
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Tschann sichtlich betroffen und äußerte, dass er von der Entscheidung überrascht sei und seiner Unschuld überzeugt bleibt. Sein Verteidiger gab an, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen zu wollen. Trotz des Urteils plant Tschann, im Amt zu bleiben und bei den bevorstehenden Wahlen am 16. März 2025 erneut zu kandidieren. Er betonte, dass er die Amtsgeschäfte weiterhin wahrnehmen wird und dass eine Haftstrafe von zwölf Monaten zur sofortigen Amtsniederlegung führen würde.
Details des Amtsmissbrauchs
Der Vorwurf gegen Tschann dreht sich um die Erteilung eines Baubescheids für eine Wohnanlage mit 23 Einheiten, wobei er die kritischen Anmerkungen des Amtssachverständigen ignoriert und eine falsche Zusammenarbeit vorgetäuscht haben soll. Laut Staatsanwaltschaft wurde eine nicht existent gewesene Sitzung ins Leben gerufen, um eine Zustimmung für das Projekt zu simulieren. Der Geschäftsführer der Stadtverwaltung bestätigte, dass es keine offizielle Freigabe gegeben habe. Diese Ungeheuerlichkeit stellte die Glaubwürdigkeit des Bürgermeisters und seiner Entscheidung in Frage, wie auch vorarlberg.ORF.at berichtete.
Tschann, der seit Herbst 2020 Bürgermeister der kleinsten Stadt Vorarlbergs ist, verwies auf die Praktiken der Stadtverwaltung, in denen er nicht für die Detailprüfung von Bescheiden zuständig sei, sondern lediglich die bereits geprüften Dokumente unterzeichne. Das Gericht erkannte allerdings, dass Tschann verpflichtet gewesen wäre, die Unterlagen eingehender zu prüfen, und verurteilte ihn letztlich wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung. Die Staatsanwaltschaft kündigte ebenfalls Berufung an, womit das Verfahren weitergeht.
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