Feldkirch

14 Jahre Haft für Vorarlberger nach versuchtem Mord an Taxifahrer

Ein 29-Jähriger aus Vorarlberg wurde in Feldkirch zu 14 Jahren Haft verurteilt, nachdem er mit einer Machete auf einen Taxifahrer in Buchs losgegangen war – Drama pur!

Ein schockierender Vorfall hat kürzlich die Region Vorarlberg aufgerüttelt: Ein 29-Jähriger wurde am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt. Der Mann, der im November des vergangenen Jahres mit einer Machete auf einen Taxifahrer losging, stellte sich vor den Geschworenen und wurde mit 6:2 Stimmen für schuldig befunden. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Tat ereignete sich am 7. November, als der junge Mann ein Taxi in Schaan bestellte, um nach Buchs zu fahren. Zur Tatzeit hatte er bereits reichlich Kokain konsumiert, zudem drei Flaschen Wein getrunken, was zu seinem merkwürdigen Verhalten während der Fahrt führte. Der Taxifahrer, ein 46-Jähriger aus Liechtenstein, bemerkte, dass der Fahrgast stark schwitzte und unzusammenhängende Sätze äußerte, während seine Pupillen geweitet waren.

Der Angriff und seine Folgen

Im Industriegebiet von Buchs angekommen, verlangte der Fahrer die Bezahlung von 92 Euro für die Fahrt. Doch anstelle von Geld zückte der Angeklagte eine fast 50 Zentimeter lange Machete und attackierte den Taxifahrer mehrmals im Hals, Gesicht und Oberkörper. Der Fahrer konnte nur mit Mühe entkommen und lief blutüberströmt die Straße entlang, bis ihn ein Linienbusfahrer fand und den Notruf alarmierte.

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Der 29-Jährige floh in das Taxi, das er in Feldkirch abstellte, bevor er in seiner Wohnung untertauchte. Zwei Tage später wurde er von der Spezialeinheit Cobra festgenommen. Bei der Verhandlung wurde deutlich, dass der Taxifahrer durch die Angriffe schwer verletzt wurde und seither auf einem Auge 70 Prozent der Sehkraft verloren hat. Er leidet zudem unter Schmerzen beim Schlucken und musste mehrere Stunden notoperiert werden.

In der Verhandlung ging es vor allem um die Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Dieser erklärte, sich aufgrund seiner Drogen- und Alkoholeinwirkung nicht an die Tat erinnern zu können. Seine Verteidiger argumentierten, dass er deshalb nicht verantwortlich zu machen sei. Diese Sichtweise wurde vom Gerichtspsychiater Reinhard Haller jedoch als nicht haltbar erachtet; er erklärte, dass die Zurechnungsfähigkeit des Mannes eingeschränkt, aber nicht gänzlich ausgeschlossen war.

Das Gericht erkannte bei der Strafzumessung unter anderem, dass es sich um einen versuchten Mord handelte, wobei Milderungsgründe wie das Nichtvollenden der Tat berücksichtigt wurden. Hingegen verstärkten die Vorstrafen des Täters und die Verwendung einer Waffe im Zuge der Tat die Schwere des Vergehens. Zudem befand sich der Angeklagte in der Probezeit. Der Geschädigte erhielt eine Entschädigung von 5.000 Euro.

Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.vol.at.

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