Vorarlberg

Einheitlicher Stundensatz für Begutachter:innen ab Oktober: 90 Euro pro Fall

Begutachter:innen erhalten ab Oktober höhere Honorare - Was steckt hinter dieser Entscheidung?

Die Honorare für Begutachter:innen werden ab dem 1. Oktober auf 90 Euro angehoben. Diese Erhöhung bedeutet, dass nun alle Begutachter:innen das gleiche Honorar erhalten wie Ärzte. Das österreichische Sozialministerium hat dafür zusätzlich rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.

Die Entscheidung zur Erhöhung der Honorare wurde getroffen, um die wichtige Arbeit der Begutachter:innen angemessen zu honorieren. Im vergangenen Jahr haben sie über 226.000 Neu- und Erhöhungsanträge bearbeitet, was zeigt, wie bedeutend ihre Aufgabe ist. Nach jedem Hausbesuch müssen sie eine Entscheidung treffen, die einen direkten Einfluss auf die Betroffenen hat.

Der Sozialminister lobte die Begutachter:innen für ihre Gewissenhaftigkeit und betonte die wichtige Rolle, die sie bei der Beurteilung von Ansprüchen spielen. Mit der einheitlichen Honorarerhöhung sollen ihre Leistungen angemessen gewürdigt werden. Die zusätzlichen Mittel, die das Sozialministerium für dieses Ziel bereitstellt, unterstreichen die Wertschätzung für die Arbeit der Begutachter:innen.

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Diese Maßnahme zeigt deutlich, wie wichtig die Arbeit der Begutachter:innen im österreichischen Gesundheitssystem ist. Durch die Angleichung ihrer Honorare an die der Ärzte wird ihre Bedeutung und Verantwortung innerhalb des Systems anerkannt. Die Erhöhung der Honorare trägt dazu bei, ihre Motivation und Engagement aufrechtzuerhalten, um auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.

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