ÖVP wirft Dornbirns Bürgermeister Fäßler Gesetzesbruch vor – Was nun?

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ÖVP wirft Dornbirns Bürgermeister Fäßler Gesetzesbruch vor. Streit um fristgerechte Antworten auf Anfragen zu Berateranstellung.

ÖVP wirft Dornbirns Bürgermeister Fäßler Gesetzesbruch vor. Streit um fristgerechte Antworten auf Anfragen zu Berateranstellung.
ÖVP wirft Dornbirns Bürgermeister Fäßler Gesetzesbruch vor. Streit um fristgerechte Antworten auf Anfragen zu Berateranstellung.

ÖVP wirft Dornbirns Bürgermeister Fäßler Gesetzesbruch vor – Was nun?

Im Dornbirner Rathaus hat die politische Auseinandersetzung zwischen der ÖVP und Bürgermeister Fäßler an Intensität zugenommen. ÖVP-Obmann Thomas Winsauer erhebt schwere Vorwürfe gegen den Bürgermeister, indem er ihm einen Gesetzesbruch vorwirft. Der Kern des Konflikts liegt in der Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben zur Beantwortung von Anfragen zur Anstellung eines externen Beraters, die nicht fristgerecht beantwortet wurde. Winsauer zieht in Betracht, rechtliche Schritte einzuleiten, um für Klarheit zu sorgen.

Die Nachfrage, die bereits im Oktober während einer Stadtvertretungssitzung mündlich eingebracht wurde, blieb unbeantwortet. Im Gegensatz dazu wurden die Anfragen der Neos und Grünen in der nachfolgenden Sitzung behandelt. Der betroffene Berater ist der ehemalige SPÖ-Wahlkampfleiter, der auf Basis eines Werkvertrags zu 50 Prozent angestellt ist und die Aufgaben einer langjährigen Mitarbeiterin des Bürgermeisterbüros übernommen hat, die sich im Krankenstand befindet.

Vorwürfe und Reaktionen

Thomas Winsauer möchte detaillierte Informationen über das Dienstverhältnis und die Teilnahme des Beraters an internen Sitzungen erhalten. Laut dem Vorarlberger Gemeindegesetz hätte Fäßler bis zur Sitzung im November antworten müssen. Die Stadtamtsdirektion hat sich für das Versäumnis entschuldigt und betont, Winsauers Anfrage sei untergegangen. Gleichzeitig wird von der Stadtverwaltung die Auffassung vertreten, dass man fälschlicherweise von einer Dreimonatsfrist ausgegangen ist.

Der ÖVP-Obmann hebt hervor, dass es hierbei um die Verwendung von Steuergeldern für die Bezahlung des Beraters geht, was das öffentliche Interesse an den Vorgängen zusätzlich erhöht. Winsauer zeigt sich bereit, eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft einzureichen, um den Vorwurf des Gesetzesbruchs zu klären.

Verwaltungsgliederung in Österreich

Zur Einordnung des Geschehens ist es wichtig, sich die Struktur der Verwaltung in Österreich vor Augen zu führen. Österreich gliedert sich in Bund, Bundesländer, Bezirke und Gemeinden. Diese Verwaltungseinheiten sind Rechtspersonen, wobei der Bund und die Bundesländer die wichtigsten Kompetenzen haben. Gemeinden wie Dornbirn fallen unter die kommunale Selbstverwaltung, haben jedoch keine legislativen Kompetenzen und agieren in vielerlei Hinsicht unter den Vorgaben des Bundes und der Landesverwaltung.

Die Bezirksverwaltungsbehörden, zu denen auch die Bezirkshauptmannschaften gehören, haben eine wichtige Funktion in der Verwaltungsstruktur. Sie sind jedoch keine selbständigen Einheiten, da sie an die Weisungen der Landesregierung gebunden sind. Dies verstärkt die Komplexität der Verwaltungstätigkeiten und die Notwendigkeit, gesetzliche Bestimmungen ordnungsgemäß einzuhalten, um möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.

In diesem Kontext wird die Auseinandersetzung zwischen der ÖVP und Bürgermeister Fäßler nicht nur zu einer internen Angelegenheit, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit der Compliance innerhalb der Verwaltung in Vorarlberg.

Die Entwicklungen in Dornbirn könnten somit weitreichende Konsequenzen sowohl für die lokale Politik als auch für die öffentliche Verwaltung insgesamt haben. VOL.AT und ORF Vorarlberg berichten über die laufenden Ereignisse, während die umfassende Verwaltungsstruktur in Österreich auf der Plattform Wikipedia dargestellt wird.