Die Marktgemeinde Jenbach hat gemeinsam mit dem Wirtschaftsverband Jenbach neue Wirtschaftsförderungs-Richtlinien vorgestellt, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Diese Initiative, die von Egon Neuner, dem Obmann des Jenbacher Wirtschaftsbundes, vorangetrieben wurde, zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für ein-Personen-Unternehmen (EPU) sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu optimieren. Die vorherigen Richtlinien stammen aus dem Jahr 2003 und benötigen somit ein Update, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
Bürgermeister Dietmar Wallner (ÖVP) und Neuner sind sich einig, dass die neuen Richtlinien ein wichtiger Schritt sind, um Unternehmen nach Jenbach zu ziehen und bestehende Betriebe zu unterstützen. Um eine Förderung zu beantragen, müssen Unternehmer bestimmte Kriterien erfüllen, die sicherstellen, dass die Unterstützung gezielt und effektiv eingesetzt wird.
Details zu den Förderungen
Die neuen Richtlinien bieten eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die für die ansässigen Unternehmer von Bedeutung sind. Hier sind die Hauptpunkte im Überblick:
- Zuschüsse zu den Zinsen aus Investitionsdarlehen
- Zahlungserleichterungen bei Abgaben gemäß dem Tiroler Verkehrs-Aufschließungs-Abgabengesetz
- Einmalige Arbeitsplatzprämie für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern
- Übernahme von Miet- und Pachtaufwendungen für ausgewählte Gewerbearten und freiberufliche Tätigkeiten als Unterstützung für den Start
- Zuschüsse für Investitionen in die Betriebsausstattung
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Unternehmenslandschaft in Jenbach zu fördern und sicherzustellen, dass sowohl neue als auch bestehende Betriebe die nötige Unterstützung erhalten, um erfolgreich zu sein. Diese Veränderungen werden voraussichtlich nicht nur den Unternehmergeist in der Region ankurbeln, sondern auch zu einer stärkeren wirtschaftlichen Stabilität führen.
Weitere Informationen zu den neuen Wirtschaftsförderungs-Richtlinien sind auf der Webseite des Wirtschaftsverbands Jenbach zu finden. Dies stellt eine aufregende Zeit für die Gemeinde und ihre Unternehmer dar, da die Anpassungen in diesen Richtlinien die Grundlage für eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik schaffen.