Die Fußgängerzone in Bregenz bleibt bestehen, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden hat, dass eine entsprechende Verordnung nicht aufgehoben wird. Diese Information wurde am Donnerstag von Markus Hagen, dem Rechtsvertreter der Fahrschule Frener, öffentlich gemacht. Das Urteil des VfGH gibt der Fußgängerzone in Bregenz indirekt Rückhalt, was für die lokale Struktur und die damit verbundenen Verkehrsregelungen von Bedeutung ist.
Ursprünglich wurde der Streit durch den Versuch der Fahrschule Frener ausgelöst, eine Ausnahmegenehmigung für die Zufahrt ihrer Fahrzeugs an ihrem Standort direkt neben dem Rathaus, in der Nähe der Fußgängerzone, zu erlangen. Die Stadt Bregenz hatte jedoch diese Ausnahmegenehmigung abgelehnt, was zur Entstehung eines langen Rechtsstreits führte.
Widersprüchliche Umstände
Im Verlauf des Verfahrens weigerte sich die Stadt Bregenz, der Fahrschule Akteneinsicht in die Ermittlungen zur Fußgängerzone zu gewähren. Dies führte zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen, wobei die Angelegenheit letztlich vor den VfGH gelangte. Es wurde festgestellt, dass die Fahrschule schließlich doch Einsicht in die Unterlagen erhielt, was die Argumentation von Hagen stärkte, dass das Ermittlungsverfahren nicht den notwendigen Anforderungen entsprochen habe. Laut Hagen fehlt es an detaillierten Gutachten und an einer umfassenden Prüfung der Notwendigkeit der Fußgängerzone.
Entscheidung und weitere Schritte
Obwohl der VfGH die Argumente der Fahrschule in Bezug auf die Ermittlungen nicht teilte und das Verfahren als formal ausreichend erachtete, wird die Angelegenheit nun an den Verwaltungsgerichtshof weitergeleitet. Dieser wird die Frage klären, ob die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung für die Fahrschule korrekt war. Dies könnte potenziell zu weiteren Entwicklungen für die Fahrschule führen.
Karin Hefel-Frener, die Geschäftsführerin der Fahrschule, äußerte, dass die aktuellen Betriebsabläufe viel komplizierter sind, da sie öffentliche Parkplätze in der Nähe nutzen müssen, um Fahrgäste zu wechseln. Seit den 1940er Jahren hat die Fahrschule ihren Standort in Bregenz, wobei eine langjährige Kooperation mit der Stadt bestanden hat. Allerdings sieht sich das Unternehmen nun gezwungen, verschiedene Optionen zu prüfen, auch außerhalb von Bregenz, was auf die Unsicherheiten durch die gegenwärtige Situation hinweist.
Die Entscheidung des VfGH ist ein wichtiger Schritt im komplexen Rechtsstreit um die Fußgängerzone und wirft Fragen auf, wie die Stadt Bregenz künftig mit den Belangen von lokalen Unternehmen umgehen wird. Die Situation bleibt angespannt, und die kommenden Schritte des Verwaltungsgerichtshofs werden mit großem Interesse verfolgt.