Bregenz

Bahnhöfe und Schulen betroffen: Ermittlungen nach Bombendrohungen in Österreich

Nach 27 anonymen Bombendrohungen in Österreich läuft ein Verfahren gegen einen 20-jährigen Schweizer, der in der Schweiz festgenommen, aber bald wieder freigelassen wurde!

In einem besorgniserregenden Vorfall, der die Aufmerksamkeit der Behörden in Österreich und der Schweiz auf sich zog, hat die Staatsanwaltschaft St. Gallen gegen einen 20-jährigen Schwizer ein Verfahren eingeleitet. Dies geschieht nach einer schweren Serie von Bombendrohungen, die seit dem 30. September gegen verschiedene Einrichtungen in Österreich ausgesprochen wurden.

Der Verdächtige wurde Mitte Oktober in der Schweiz festgenommen, jedoch wenig später wieder freigelassen. Laut der Sprecherin der Linzer Staatsanwaltschaft, Ulrike Breiteneder, laufen die Ermittlungen in Österreich weiterhin parallel, um den Vorfall umfassend aufzuklären. Die Drohungen wurden hauptsächlich via E-Mail übermittelt, während insbesondere Bahnhöfe, Schulen und Einkaufszentren in Österreich betroffen waren, darunter Bregenz und Feldkirch in Vorarlberg.

Anonyme Bombendrohungen – ein alarmierendes Muster

Insgesamt sind bis dato 27 anonymen Bombendrohungen in ganz Österreich verzeichnet worden. Die betroffenen Einrichtungen sahen sich infolge dieser Drohungen gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, darunter auch Räumungen, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Die Ermittler konzentrieren sich nun darauf, die Hintergründe dieser Bedrohungen zu beleuchten und die entsprechenden Tätern zu ermitteln.

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Zusätzlich stellte Breiteneder klar, dass ein Inlandsverfahren in der Schweiz im Hinblick auf die österreichischen Fälle eröffnet wurde. Dabei werden auch die sichergestellten elektronischen Geräte ausgewertet, die während der Ermittlungen beschlagnahmt wurden. Im Oktober hatte die Staatsanwaltschaft Graz bereits ein Ersuchen zur Strafverfolgung an die Schweizer Behörden geschickt.

Schwierigkeiten bei der Auslieferung des Verdächtigen

Ein weiteres Komplikation stellt dar, dass der Verdächtige aufgrund seiner Schweizer Staatsangehörigkeit nicht zur Strafverfolgung nach Österreich ausgeliefert werden kann, es sei denn, er würde dem zustimmen – was bislang nicht geschehen ist. Die zuständigen Ermittlungsbehörden in beiden Ländern bleiben in ständigem Austausch, um die Verläufe beider Verfahren bestmöglich zu koordinieren. Breiteneder merkte an, dass die parallelen Ermittlungen sinnvoll sind, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden und die beiden Verfahren effizient zu führen.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft St. Gallen, Daniela Dobler, bestätigte ebenfalls, dass die Auswertung der elektronischen Geräte noch läuft und die Ergebnisse nach Abschluss des Rechtshilfeverfahrens an die Staatsanwaltschaft Linz übermittelt werden. Die Situation bleibt angespannt, und die Behörden sind bemüht, schlüssige Beweise zu sammeln, um die Sicherheit in der Region zu gewährleisten und die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen.

Mehr dazu und aktuelle Entwicklungen finden sich in einem Bericht auf www.vol.at.


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Quelle
vol.at

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