In Bludenz haben die Bürger*innen ab dem 14. Oktober 2024 die Möglichkeit, einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu beantragen, der bis zum 21. Februar 2025 verfügbar ist. Dies ist eine entscheidende Unterstützung für Haushalte angesichts der steigenden Energiekosten, die viele Menschen stark belasten.
Dieser Zuschuss kann entweder online beantragt oder persönlich bei der Sozialabteilung der Stadt Bludenz eingereicht werden. Der Höchstbetrag beträgt 330 Euro und wird direkt auf das Bankkonto überwiesen, wenn der Antrag genehmigt wird. Um einen Antrag zu stellen, müssen die Antragsteller ihr aktuelles Einkommen nachweisen, was beispielsweise Löhne, Renten oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung umfasst. Wichtig zu wissen ist, dass einige Zahlungen wie die Familienbeihilfe nicht als Einkommen gelten.
Antragsverfahren und Anspruchsberechtigung
„Das Ziel ist es, mit dem Heizkostenzuschuss jene Haushalte zu unterstützen, die durch steigende Energiekosten besonders belastet sind. Mit klaren Einkommensgrenzen und einer Einschleifregelung wird für eine faire und unkomplizierte Hilfe gesorgt“, erklärt Vizebürgermeisterin und Sozialstadträtin Andrea Mallitsch.
Anspruch auf den Zuschuss haben Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Ein Wohnortwechsel während des Antragszeitraums führt dazu, dass ein weiterer Zuschuss nicht mehr möglich ist. Für Haushalte, die Sozialhilfe empfangen, beträgt der automatisch ausgezahlte Zuschuss nur 180 Euro. Personen in Heimen oder Kriegsvertriebene aus der Ukraine sind von dieser Unterstützung ausgeschlossen.
Die Prüfung für den Zuschuss erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Einkommens; das Vermögen bleibt hierbei unberücksichtigt. Im Rahmen des Antrags wird die sogenannte „Einschleifregelung“ angewendet, die dann greift, wenn das Haushaltseinkommen die festgelegte Einkommensgrenze überschreitet. Hierbei wird jener Betrag, der über dieser Grenze liegt, von der maximalen Zuschusshöhe abgezogen. Ein klarer Anreiz besteht darin, dass der mindeste Zuschuss bis zu 80 Euro beträgt, falls das Einkommen nur leicht über der Grenze liegt.
Einkommensgrenzen im Detail
Die genauen Einkommensgrenzen, die für die Berechnung des Zuschusses relevant sind, setzen sich wie folgt zusammen:
Haushaltstyp | Einkommensgrenze | Einschleifregelung |
---|---|---|
1 Personen Haushalt | 1.410 Euro | 1.660 Euro |
2 Personen Haushalt | 1.920 Euro | 2.170 Euro |
3 Personen Haushalt | 2.360 Euro | 2.610 Euro |
4 Personen Haushalt | 2.800 Euro | 3.050 Euro |
5 Personen Haushalt | 3.240 Euro | 3.490 Euro |
6 Personen Haushalt | 3.680 Euro | 3.930 Euro |
7 Personen Haushalt | 4.120 Euro | 4.370 Euro |
jede weitere Person | plus 440 Euro | plus 250 Euro |
Darüber hinaus wurde es in diesem Jahr erstmals möglich, den Heizkostenzuschuss online zu beantragen. Der Prozess ist einfach gehalten und ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Anträge bequem von zuhause aus zu stellen. Interessierte finden die entsprechenden Informationen und den Antrag unter folgendem Link: Hier klicken für den Online-Antrag.
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