Die Gemeindewahlen in Vorarlberg stehen vor der Tür. Am 16. März 2025 dürfen die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben, um die neuen Gemeindevertretungen und Bürgermeister zu wählen. Diese Wahl ist besonders, weil sie eine Folge der speziellen Umstände der letzten Jahre ist.
Die vergangenen Gemeindewahlen sollten ursprünglich am 15. März 2020 stattfinden, aber aufgrund der Corona-Pandemie wurden sie auf den 13. September 2020 verschoben. Dies führte dazu, dass die gewählten Gemeindevertreter nur für eine verkürzte Amtszeit von weniger als fünf Jahren im Amt bleiben. Aus diesem Grund hat die Landesregierung den nächsten Wahltermin auf März 2025 festgelegt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und Unionsbürger aus anderen EU-Ländern, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben. Wichtig ist auch, dass sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das bedeutet, dass alle, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit haben, Einfluss auf ihre Gemeinde zu nehmen.
Für weitere Fragen rund um die Wahl stehen die Wohnsitzgemeinden bereit. Auch die Wahlhotline des Landes ist unter der Nummer 05574 511 21880 erreichbar. Und wer lieber online nach Informationen sucht, kann einen Blick auf die Website www.vorarlberg.at werfen oder eine E-Mail an inneres@vorarlberg.at senden.
Die bevorstehenden Wahlen bieten den Bürgern die Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde teilzunehmen und somit ihre Stimme in politischen Entscheidungen einzubringen.
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