Vorarlberg

Blauzungenkrankheit in Österreich: Neue Bekämpfungsverordnung erlassen

Kampf gegen die Blauzungenkrankheit: Neue Verordnung in Österreich

In Österreich wurde eine notwendige Bekämpfungsverordnung erlassen, nachdem der BT-Virus der Blauzungenkrankheit bei Rindern nachgewiesen wurde. Diese Viruserkrankung wird von der blutsaugenden Mückenart Gnitzen übertragen und betrifft verschiedene Tierarten wie Rinder, Schafe, Ziegen und wild lebende Wiederkäuer. Der Virus-Serotyp 3 wurde in Vorarlberg und der Serotyp 4 bei Tieren in der Steiermark nachgewiesen.

Die Symptome der Blauzungenkrankheit umfassen Fieber, Schwellungen am Kopf und im Maul, die oft zum Tod der betroffenen Tiere führen. Besonders bei Schafen ist die Mortalitätsrate bei einer Infektion mit dem Serotyp 3 hoch. Im Gegensatz dazu treten bei den Tieren, die den Serotyp 4 aufweisen, geringere Krankheitssymptome auf.

Die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit stellt ein ernst zu nehmendes Problem dar, da sie in Ländern wie den Niederlanden, Deutschland und der Schweiz weit verbreitet ist. In Deutschland gab es fast 9.000 Ausbrüche, während in der Schweiz der Genotyp 8 und in Deutschland der Serotyp 2 festgestellt wurden. Die EU hat die Krankheit als anzeigepflichtige Tierseuche eingestuft, was bedeutet, dass sie innerhalb der EU gemeldet werden muss.

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Um den Handel mit Rindern und Schafen zu kontrollieren, wurden in Österreich Auflagen für den Export mit den Nachbarländern eingeführt. Betriebe, in denen die Blauzungenkrankheit bestätigt wurde, werden amtlich gesperrt. Die Saison der Gnitzen, die als Überträger der Krankheit fungieren, endet normalerweise gegen Mitte November und beginnt im April wieder.

Eine Impfung gegen den Serotyp 3 ist derzeit in Österreich nicht verfügbar, obwohl es in anderen EU-Ländern Notfallzulassungen für inaktivierte Impfstoffe gibt. Eine verpflichtende Impfung wird nicht angestrebt, sie bleibt jedoch auf freiwilliger Basis möglich. Das Gesundheitsministerium empfiehlt Tierhaltern, ihre Tiere in Absprache mit Tierärzten zu impfen, um das Tierleid zu verringern und die Behandlungskosten zu minimieren.

Um den Status „frei von BT“ wiederzuerlangen, muss es innerhalb von 24 Monaten zu keinem erneuten Ausbruch der Blauzungenkrankheit kommen, und die Kontrollen müssen verstärkt werden. Die Behörden arbeiten eng mit dem Landwirtschaftsministerium zusammen, um effektive Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit zu ergreifen und einen erneuten Ausbruch zu verhindern.

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