Ein skurriler Vorfall ereignete sich am Wochenende auf der Rheintalautobahn (A14) in Vorarlberg. Ein 70-jähriger Autofahrer, der seine Familie beförderte, wurde von der Polizei gestoppt, nachdem er ohne Licht und mit nur 50 km/h in Richtung Deutschland fuhr. Der Pensionist ignorierte mehrere Anhalteversuche der Beamten und weigerte sich, einen Alkoholtest durchzuführen. Auf die Frage nach dem fehlenden Licht in seinem Fahrzeug antwortete er, dass er nicht wisse, wie man die Beleuchtung einstelle, da sein Auto anders funktioniere. Nach diesem Vorfall stehen dem Mann nun eine Reihe von Anzeigen ins Haus, wie oe24 berichtete.
Gerichtsurteil nach tödlichem Verkehrsunfall
Eine ganz andere Tragödie wird nun in Hessen verarbeitet, wo ein Gericht nach fast neun Jahren ein Urteil zu einem tödlichen Verkehrsunfall gefällt hat. 2015 wurde ein Polizist auf der A4 bei Kirchheim getötet, als er zur Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs anhalten musste. Ein herannahendes Auto erfasste ihn und verletzte zwei andere Beamte schwer. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte nun fest, dass die Polizisten eine Mitschuld an dem Vorfall tragen, da sie Verkehrsregeln verletzt hatten und sich fahrlässig in Gefahr brachten. Das Urteil besagt, dass die Polizisten besser auf den Verkehr hätten achten müssen. Diese Entscheidung hat auch Konsequenzen für die Schadenersatzforderungen: Die Bundesrepublik Deutschland muss nun einen Teil der Entschädigung an die Hinterbliebenen zahlen, da das Gericht entschied, die Polizisten tragen ein Drittel der Verantwortung, während die Beklagten zwei Drittel haftbar sind, wie fr.de berichtete.