Vorarlberg

Betriebskostenabrechnung: Mieterin erhält nach Klage fast 4.000 Euro zurück – AK Vorarlberg hilft bei undurchsichtigem Mietvertrag

Mieterin bekommt Betriebskosten zurück: AK Vorarlberg hilft mit erfolgreichem Rechtsstreit gegen Vermieterin.

Eine Mieterin in Vorarlberg stand vor einer unerwarteten Situation, als sie eine Betriebskosten-Nachforderung von fast 500 Euro von ihrer gewerblichen Vermieterin erhielt. Verwirrt über die undurchsichtigen Regelungen in ihrem Mietvertrag, entschied sich die Frau, die AK Vorarlberg um Hilfe bei der Überprüfung der Betriebskostenabrechnung zu bitten.

Die Konsumentenschutzabteilung entdeckte, dass die Klauseln im Mietvertrag intransparent waren und die Mieterin daher nicht für die Zahlung verantwortlich war. Nach mehreren Versuchen, die Vermieterin zu einer Rückzahlung zu bewegen, blieb jeglicher Kontaktversuch erfolglos. Letztendlich musste ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Durch eine Mahnklage erhielt die Mieterin eine erfreuliche Überraschung: fast 4.000 Euro wurden ihr zurückerstattet, inklusive der Anwaltskosten. Sogar die Nachforderung von knapp 500 Euro aus dem Jahr 2023 konnte abgewendet werden.

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Karin Hinteregger, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung, betonte die Bedeutung, sich bei Unklarheiten in Betriebskostenabrechnungen an die AK Vorarlberg zu wenden.

Mieterinnen und Mieter haben das Recht, Einsicht in die Betriebskostenabrechnung zu nehmen, insbesondere wenn bestimmte Positionen unklar oder unvollständig sind. Judith Kastlunger von der Arbeiterkammer Vorarlberg erklärte, dass Kosten für Belegekopien verlangt werden dürfen, jedoch der Vermieter nicht verpflichtet ist, Belege zu versenden.

Zusätzlich warnte sie davor, dass nicht alle Positionen in Betriebskostenabrechnungen rechtens sind, wie z.B. der Reparaturfonds oder die Reparaturrücklage. Diese sollten nicht auf die Mieter abgewälzt werden, obwohl sie in manchen Mietverträgen vorkommen.

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Die Geschichte der Mieterin verdeutlicht die Bedeutung einer klaren und transparenten Vereinbarung zwischen Mietern und Vermietern und zeigt die Wichtigkeit, bei Fragen die entsprechende Beratungsstelle zu kontaktieren.

Quelle: vorarlberg.orf.at

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