
Am 7. April 2025 endete der Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren in Österreich. Bis 20:00 Uhr konnten die Stimmberechtigten ihre Unterstützung in jeder Gemeinde oder online abgeben. Die Auswertung der Unterschriften erfolgt elektronisch über das zentrale Wählerregister, wobei sowohl die Unterstützungserklärungen als auch die Eintragungen getrennt erfasst wurden. Vorläufige Ergebnisse wurden am gleichen Abend um 20:15 Uhr veröffentlicht, und die Anzahl der stimmberechtigten Personen belief sich auf 6.330.682.
Die Volksbegehren standen unter dem Motto „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“, „Autovolksbegehren: Kosten runter!“ und „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung“. Die Ergebnisse zeigten, dass lediglich das Volksbegehren gegen die ORF-Haushaltsabgabe den erforderlichen Schwellenwert von 100.000 Unterschriften überschritt, um im Nationalrat behandelt zu werden. Im Detail ergaben sich folgende Zahlen:
Ergebnisse der Volksbegehren
Volksbegehren | Unterstützungserklärungen | Eintragungen | Gesamtergebnis |
---|---|---|---|
ORF-Haushaltsabgabe NEIN | 102.160 | 17.208 | 119.368 |
Autovolksbegehren: Kosten runter! | 45.857 | 12.344 | 58.201 |
Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung! | 15.638 | 17.547 | 33.185 |
Um im Nationalrat behandelt zu werden, ist es notwendig, mindestens 100.000 Unterschriften oder die Unterstützung eines Sechstels der Stimmberechtigten aus drei Bundesländern zu erlangen. Nur das Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ erreichte diesen Schwellenwert. Die endgültigen Ergebnisse werden von der Bundeswahlbehörde bis Ende April bekannt gegeben, und Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken sind auf der Homepage des BMI verfügbar.
Details zur Eintragung
Bei der Eintragung konnten die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Hauptwohnsitz in jeder Gemeinde sowie online auf oesterreich.gv.at unterschreiben. Für die Online-Unterzeichnung war die Verwendung von ID Austria oder EU Login nötig. Dies gilt sowohl für die Unterstützungserklärungen als auch für die Eintragungen im Verfahren. Auch Auslandsösterreicher hatten die Möglichkeit, an den Volksbegehren über das Internet teilzunehmen.
Die Eintragungslokale waren während des achttägigen Eintragungszeitraums an Werktagen von 8 bis 16 Uhr sowie bis 20 Uhr geöffnet, während sie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen unterschiedlich geschlossen sein konnten. Stimmberechtigt waren alle, die am letzten Tag des Eintragungszeitraums im Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen waren. Die Unterstützungserklärungen zählten zur Gesamtanzahl der erforderlichen Unterschriften. Teilnehmer, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hatten, durften jedoch nicht mehr im Eintragungsverfahren unterschreiben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Volksbegehren in Österreich sind klar definiert. Diese sind nicht bindend, jedoch haben die Abgeordneten des Nationalrats die Pflicht, ein Volksbegehren innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung zu beraten. Der Vorgang beginnt mit einer Zuweisung an einen fachspezifischen Ausschuss, der innerhalb eines Monats mit der Vorberatung starten muss. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung.
Zusammenfassend ist die Beteiligung der Bürger an Volksbegehren ein wichtiges Element der österreichischen Demokratie, das durch festgelegte Prozeduren und Fristen strukturiert wird. Die kommende Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse wird mit Spannung erwartet, während bereits jetzt feststeht, dass das Volksbegehren zur ORF-Haushaltsabgabe einen starken Rückhalt in der Bevölkerung genießt. OTS berichtet, dass …
Für weiterführende Informationen über die Modalitäten der Volksbegehren und Bürgerbeteiligung in Österreich empfiehlt sich ein Blick auf die Website der österreichischen Regierung.
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