
In St. Johann wurde ein bedeutender Schritt zur Sicherung des örtlichen Recyclinghofs gemacht: Die Marktgemeinde und die Familie Müller haben ihren Mietvertrag um weitere zehn Jahre bis 2035 verlängert. Dies geschah einvernehmlich und wurde im Gemeinderat einstimmig beschlossen, wie auf MeinBezirk.at berichtet. Der Recyclinghof ist seit 2004 in Betrieb und hat sich als wichtiger Anlaufpunkt für die Abfallentsorgung etabliert. Der Bürgermeister, Stefan Seiwald, erklärte, dass die Entscheidung auf dem Vertrauen und der positiven Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und den Mietern beruht.
Eine weitere spannende Wendung gab es jedoch bezüglich eines Untermietvertrags mit der Firma DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co. KG. Der Gemeinderat musste die Neuvorstellung zur Vertragsverlängerung am 17. Dezember zurückziehen. Während man sich ursprünglich auf die Konditionen geeinigt hatte, kam es nun zu Forderungen nach Nachverhandlungen. Laut Bürgermeister Seiwald könnte dies dazu führen, dass auch andere Interessenten für den Betrieb des Recyclinghofes in Betracht gezogen werden. Dies schafft Unsicherheit, ob der bisherige Kurs beibehalten werden kann.
Mietvertrag und seine Bedingungen
Mietverträge sind oft komplexe Vereinbarungen, die oft nicht ganz einfach zu durchschauen sind. Laut Arbeiterkammer reicht bereits eine Einigung über die Mietfläche und den Mietpreis, um einen Mietvertrag wirksam zu machen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind klar: Ein Mietvertrag muss befristet oder unbefristet sein, und in beiden Fällen gibt es spezifische Regelungen zu Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten. Bei befristeten Mietverträgen beträgt die Mindestlaufzeit in der Regel drei Jahre, bevor eine Kündigung wirksam werden kann.
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