Der Verfassungsschutzbericht zeigt eine deutliche Reduzierung der Bedrohungen gegen Staatsorgane nach dem Ende der Corona-Maßnahmen im Zeitraum von 2022 bis 2023. Diese Verringerung des „Drohgeschehens“ wird vor allem auf eine Verschiebung der innenpolitischen Diskurse hin zu weltpolitischen Themen zurückgeführt. Im Jahr zuvor waren vor allem der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Nahost-Konflikt entscheidend für die Drohungen gegen oberste Organe, während im vergangenen Jahr hauptsächlich Bundeskanzler und Bundespräsident Ziel von Unmutsäußerungen waren.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das bevorstehende Wahljahr möglicherweise zu einem Anstieg von Vorfällen führen könnte. Die unterschiedlichen thematischen Zielsetzungen der Parteien im Wahlkampf und die verstärkte mediale Präsenz der obersten Organe könnten zu vermehrten Unmutsäußerungen und Drohungen gegen diesen Personenkreis führen.
Neben Politikern waren auch der Verfassungsgerichtshof und die Volksanwaltschaft Ziel von Angriffen wie Lebensmittelbewürfen, Sachbeschädigungen und Verunreinigungen. Das Parlament wurde ebenfalls mehrfach betroffen, wobei ein Brandanschlag und Drohungen gegen Abgeordnete zu weiterführenden Schutzmaßnahmen führten. Des Weiteren wurden Morddrohungen gegen ein Mitglied der Bundesregierung und Drohungen gegen AMS-Mitarbeiter registriert, wobei in einigen Fällen psychische Erkrankungen als Motivlage identifiziert wurden. Trotz einer insgesamt rückläufigen Tendenz des Drohgeschehens wurden im ersten Halbjahr 2024 Proteste im Zusammenhang mit der Corona-Politik verzeichnet.