Das Silvesterfest rückt näher und die Verlockung, Feuerwerkskörper günstig im Nachbarland Polen zu kaufen, ist groß. Doch Vorsicht ist geboten! Wie die oberösterreichische Plattform berichtet, sind in Österreich nur Feuerwerksartikel der Klassen F1 und F2 legal—alle anderen sind verboten. Insbesondere junge Männer sind oft dazu geneigt, illegalen Feuerwerkskörpern nachzujagen, um bei Freunden Eindruck zu schinden. Doch viele dieser Produkte, die über die Grenzen hinweg geschmuggelt werden, entsprechen nicht den Sicherheitsstandards und können fatale Folgen haben. In Oberösterreich führte der Gebrauch illegaler Böller in den letzten Jahren bereits zu mehreren schweren Verletzungen und sogar Todesfällen.
Sichere Alternativen und strenge Kontrollen
Das Problem betrifft nicht nur Österreich, sondern auch Deutschland. Wie die Deutsche Zollbehörde feststellt, dürfen Feuerwerkskörper aus Polen bestimmte Kategorien nicht überschreiten. F1-Pyrotechnik, also Kleinstfeuerwerke, sind für Personen über 12 Jahren das ganze Jahr über frei über die Grenze zu bringen. Für F2-Artikel, die auch Silvesterfeuerwerk umfassen, gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Aufpassen müssen Käufer, denn illegale Exemplare, die ohne CE-Zeichen und deutsche Gebrauchsanleitung verkauft werden, werden am Zoll beschlagnahmt und es drohen empfindliche Strafen.
Das Sprengstoffgesetz macht deutlich: Feuerwerkskörper, die nicht den nationalen Vorschriften entsprechen, dürfen nicht eingeführt werden. Es ist entscheidend, sich vor dem Kauf im Ausland über die zugelassenen Produkte zu informieren, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Dabei sind korrekte Kennzeichnungen, wie eine vierstellige Registriernummer und das CE-Zeichen, unerlässlich für die Sicherheit beim Feuerwerkseinsatz. Auf der Seite der deutschen Zollbehörde gibt es detaillierte Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Erwerb von Pyrotechnik im Ausland.
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