Österreich

Urteile zu terroristischer Vereinigung und Beihilfe zum Mord aufgehoben – Neue Verhandlung angeordnet

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine neue Verhandlung in Bezug auf eine terroristische Vereinigung und eine kriminelle Organisation angeordnet. Die drei Angeklagten wurden zuvor wegen Beihilfe zum Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung verurteilt und zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Urteile wegen Beihilfe zum Mord bleiben bestehen, allerdings wurden die Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder kriminellen Organisation aufgehoben. Der OGH hat die Urteile teilweise aufgehoben, da Feststellungsmängel und eine unklare Formulierung im ursprünglichen Urteil bemängelt wurden. Es bleibt die Frage zu klären, ob eine terroristische Vereinigung vorlag. Ein neues Urteil wird am 24. April erwartet.

Die drei Männer wurden für schuldig befunden, den späteren Attentäter vor der Tat unterstützt zu haben. Einer der Angeklagten hatte zuvor bereits aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eine Haftstrafe verbüßt. Er beteuert jedoch, keine Verbindung mehr zum IS zu haben und ein besseres Leben führen zu wollen. Ein anderer Angeklagter bekannte sich nicht schuldig und gab an, keine Verbindung zum IS zu haben, sich jedoch damit auseinandergesetzt zu haben. Der dritte Angeklagte beteuerte ebenfalls seine Unschuld und erklärte, keine IS-Propaganda verbreitet zu haben.

Die Staatsanwältin betonte in ihrem Statement, dass es bei der neuen Verhandlung nicht um Beihilfe zum Mord geht, da der Schuldspruch bereits feststeht. Es geht nun darum festzustellen, ob die Angeklagten auch Mitglieder einer terroristischen Vereinigung oder kriminellen Organisation waren. Laut Definition sind Mitglieder des IS nicht nur diejenigen, die selbst im Kriegsgebiet sind oder Anschläge verüben, sondern auch diejenigen, die die Sache unterstützen, beispielsweise durch das Verbreiten von Propagandavideos. Der OGH hob das Urteil teilweise aufgrund von fehlenden Definitionen und Erklärungen des IS im ursprünglichen Urteil auf.

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Die Strafen für die Angeklagten wurden bereits in der vorherigen Verhandlung verhängt. Ein Angeklagter erhielt eine 19-jährige Haftstrafe für den Waffen- und Munitionskauf und die Kontaktherstellung zu einem Waffenvermittler. Ein anderer Angeklagter erhielt eine 20-jährige Haftstrafe, da er den Attentäter unterstützt und an der Auswahl des Anschlagsziels mitgewirkt hatte. Der dritte Angeklagte, der den Attentäter zur Tatausführung unterstützt und die Tatwaffen sowie weitere Utensilien vorbereitet hatte, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die neue Verhandlung wird dazu dienen, die Frage nach einer terroristischen Vereinigung zu klären. Es wird erwartet, dass das Urteil am 24. April verkündet wird.

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Quelle/Referenz
derstandard.at

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