
Am Dienstag, dem 25. März 2025, wird um 10 Uhr das Urteil im langwierigen Buwog-Prozess verkündet. Der Prozess, der sich über 16 Jahre erstreckt, betrifft den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie sechs Mitangeklagte, die allesamt ihre Unschuld beteuern. Den Angeklagten wird vorgeworfen, den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 manipuliert und sich durch Provisionen bereichert zu haben. Bereits im Jahr 2020 wurden die Angeklagten, einschließlich Grasser, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die jedoch nicht rechtskräftig sind. Grasser erhielt eine Haftstrafe von acht Jahren, während Meischberger und Hochegger sieben respektive sechs Jahre hinter Gittern verbringen sollten.
Zu den Vorwürfen zählt unter anderem, dass Grasser Informationen über das Gebot des unterlegenen Bieters CA Immo an den siegreichen Bieter weitergegeben haben soll. Der Buwog-Verkauf selbst fand im Jahr 2004 statt und brachte dem Staat 961 Millionen Euro ein. Der Rechnungshof kritisierte jedoch bereits 2007 den Verkaufspreis, was zu einer zunehmenden Öffentlichkeit und politischen Aufmerksamkeit führte. Nach mehreren Jahren der Untersuchungen und eines parlamentarischen U-Ausschusses begann 2017 der Prozess, der 2020 in der umstrittenen Verurteilung mündete. Die Anwälte der Angeklagten halten die Urteile für politisch motiviert und fehlerhaft, was den Fall weiter kompliziert.
Chronologie des Verfahrens
Jahr | Ereignis |
---|---|
2004 | Verkauf der BUWOG für 961 Millionen Euro. |
2007 | Rechnungshof kritisiert den Verkaufspreis. |
2009 | Provisionszahlung von 9,6 Millionen Euro bekannt. |
2012 | U-Ausschuss im Parlament. |
2016 | Anklage wegen Korruptionsverdacht. |
2017 | Prozessbeginn. |
2020 | Verurteilung, nicht rechtskräftig. |
2025 | Berufungsverfahren vor dem OGH. |
Korruption in Österreich
Der Buwog-Prozess steht nicht isoliert, sondern spiegelt einen breiteren Korruptionskontext in Österreich wider. Im Korruptionsindex 2024 erhielt Österreich nur 67 von 100 möglichen Punkten und belegt damit Rang 25, was einen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Vor fünf Jahren landete Österreich noch auf Platz 15. Laut Nachrichten.at sind Polit-Skandale, persönliche Bereicherung und Freunderlwirtschaft die Hauptgründe für den negativen Trend. Bettina Knötzl, Vorstandsvorsitzende von Transparency International Austria, bezeichnet die Situation als „beschämend“.
Die Belastung durch Korruption in Österreich wird durch die fehlende unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften verstärkt, insbesondere für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Zudem belegt Österreich, dass es bei der Umsetzung von Transparenzmaßnahmen, wie dem Informationsfreiheitsgesetz, deutlich hinter anderen europäischen Ländern zurückbleibt. Dies sind alles Faktoren, die auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in politische Entscheidungsträger untergraben.
Gerade vor dem Hintergrund des bevorstehenden Urteils im Buwog-Prozess wird deutlich, dass die Korruptionsthematik in Österreich tief verankert ist und sowohl politische als auch gesellschaftliche Herausforderungen mit sich bringt. TI appelliert an die kommende Regierung, dringend notwendige Reformen einzuleiten, um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu stärken und die Medienunabhängigkeit zu fördern. Nur so kann ein nachhaltiger Kampf gegen Korruption sichergestellt werden.
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