
Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs sorgt für Aufregung im Bereich der E-Scooter-Nutzung. Laut Heimo Typplt, Chefjurist der Salzburger Arbeiterkammer, gelten Unfälle mit E-Scootern nicht als Arbeitsunfälle. Dies wurde nach einer Klage eines Unfallopfers aus Graz entschieden. „Man sollte damit einfach nicht zur Arbeit fahren, oder man nimmt bewusst in Kauf, dass der Versicherungsschutz wegfällt“, so Typplt. Mit dieser Entscheidung fallen viele relevante Schutzen weg, die normalerweise für den Weg zur Arbeit gelten, da E-Scooter nicht als reguläre Verkehrsmittel anerkannt sind. Diese Problematik betrifft auch Fahrten zu Ausbildungsstätten oder zum Arzt, da der besondere Versicherungsschutz in diesen Fällen nicht greift, wie salzburg.orf.at berichtet.
Relevante gesetzliche Regelungen bei Arbeitsunfällen
Zusätzlich thematisiert Berndt Geier, Bereichsleiter der Sicherheitstechnik beim AMD Salzburg, die Notwendigkeit, gesetzliche Regelungen bei Arbeitsunfällen zu beachten. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder im Rahmen von Dienstwegen sind klar als Arbeitsunfälle definiert. Diese Definition umfasst plötzliche, von außen kommende schädigende Ereignisse, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. „Sobald ein Schaden oder eine Verletzung vorliegt, handelt es sich um einen Unfall“, erklärt Geier. Besonders fatal ist es, wenn solche Unfälle nicht innerhalb von fünf Tagen gemeldet werden, denn nur so können sie in die offiziellen Unfallstatistiken aufgenommen werden. Im Jahr 2022 wurden in Österreich über 135.000 Arbeitsunfälle registriert, was die Relevanz dieser Vorschriften unterstreicht. Genauere Informationen zur Meldung und den Bestimmungen sind auf der Website des AMD Salzburg zu finden.
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