
Ein neuer Gesetzentwurf in der Steiermark sorgt für Alarmstimmungen bei Umweltschützern: Das Steiermärkische Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (StEABG), das die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien vereinfachen soll, wird als gefährlicher Angriff auf das Umwelt- und Naturschutzrecht angesehen. Nach Ansicht der Naturfreunde Österreich bedeutet dies einen abrupten Verlust des Revisionsrechts der Umweltanwaltschaft vor dem Verwaltungsgerichtshof, was fundamentale Rechte im Rechtsstaat gefährdet. Jürgen Dumpelnik, Vorsitzender der Naturfreunde Steiermark, erklärt: „Das Abschaffen oder Einschränken dieses Rechts birgt potenziell nachteilige Folgen für alle. Entscheidungen, die unserer Umwelt schaden, sind meist unumkehrbar.“ Laut OTS könnte diese Gesetzesnovelle nicht nur die Kontrolle über behördliche Entscheidungen einschränken, sondern auch den rechtlichen Schutz der Natur erheblich schwächen.
Zusätzlich kritisieren die Naturfreunde die drastische Verkürzung der Fristen für Stellungnahmen von sechs auf zwei Wochen, was es Umweltorganisationen erschwert, rechtzeitig auf Bescheide zu reagieren. Der Bundesgeschäftsführer der Naturfreunde Österreich, Günter Abraham, fordert, die Novelle des Gesetzes kritisch zu hinterfragen, da sie den Schutz der Umwelt zugunsten einer hastigen Umsetzung gefährde. Diese Bedenken spiegeln sich wider in einer Petition, die über 10.000 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet haben, um die Entmachtung der Umweltanwaltschaften in Oberösterreich zu verhindern. Diese Petition richtet sich direkt gegen die geplante Einschränkung der Rechte der Umweltanwaltschaft in Naturschutzverfahren, wie von Umweltanwaltschaft berichtet.
Gefahr für die Natur
Den Unterzeichnern der Petition ist unverständlich, warum die Umweltanwaltschaft, die ein verlässlicher Schutz für Natur und Umwelt darstellt, durch die aktuelle Gesetzesnovelle geschwächt werden soll. Der Vorstand der Umweltanwaltschaften in Österreich und zahlreiche NGOs kritisieren diese Entwicklung als rechtlich und fachlich nicht nachvollziehbar und warnen vor den weitreichenden negativen Folgen auf das Naturschutzrecht. Während sich in der Steiermark die Gesetzeslage ändert, gibt es auch nur begrenzte positive Anpassungen im Oberösterreichischen Naturschutzgesetz. Die Änderungen, die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen diskutiert werden, bieten nun eine Chance, die Interessen der Natur zu wahren und den Umweltschutz zu stärken.
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