Am 16. Jänner 2026 wurde ein 21-jähriger Tiroler vor Gericht in Innsbruck angeklagt, weil er über das Internet 15.000 Euro Falschgeld bestellt hatte. Der junge Mann war bereit, dafür lediglich 40 Euro auszugeben und hatte insgesamt 300 Stück 50-Euro-Scheine geordert. Die Bestellung wurde jedoch rechtzeitig vom Zoll abgefangen, bevor das Falschgeld den Angeklagten erreichte. Der Prozess erregte in der Region Aufsehen und warf interessante Fragen bezüglich Intention und rechtlicher Konsequenzen auf.

Der angeklagte Tiroler gab während der Verhandlung an, dass er das Falschgeld lediglich für die Unterhaltung seiner Freunde anfertigen lassen wollte. Diese Aussage wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft in Zweifel gezogen. Der Staatsanwalt vermutete, dass der Angeklagte tatsächlich die Absicht hatte, das Falschgeld in Umlauf zu bringen. Die finanzielle Situation des Angeklagten wurde als angespannt beschrieben, was die Vorwürfe zusätzlich komplizierte. Trotz dieser Bedenken entschied das Gericht, dass ein Vorsatz für die Falschgeldverwendung nicht ausreichend nachweisbar war, und sprach den Angeklagten daher frei. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hintergründe zu Falschgelddelikten in Österreich

Falschgelddelikte sind in Österreich ein ernstzunehmendes Problem und werden vom Bundeskriminalamt (BKA) genau überwacht. Das BKA fungiert als nationale Zentralstelle für solche Delikte und ist im Referat für Betrugs-, Fälschungs- und Wirtschaftskriminalität angesiedelt. Es unterstützt die Landeskriminalämter (LKA) mit relevanten Informationen, um Zusammenhänge schneller zu erkennen und effizient zu ermitteln. Insbesondere beim Thema Online-Falschgeldhandel hat Österreich mittlerweile eine führende Rolle eingenommen.

Die LKAs sind für den Großteil der Ermittlungen zuständig, während das BKA bei internationalen Fällen operativ tätig wird. Zudem setzen die Behörden in Österreich spezielle Bargeldspürhunde ein, um Falschgeld zu erkennen. In den letzten Jahren konnte das BKA durch den Austausch mit europäischen Behörden wie Europol und Interpol die Prävention von Fälschungsdelikten verstärken.

Rechtliche Konsequenzen und Prävention

Das Gesetzt sieht für Geldfälscher Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren vor, während die Weitergabe und der Besitz von Falschgeld bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen können. Es gibt auch konkrete Präventionstipps, um Falschgeld zu identifizieren. Die Methode „Fühlen-Sehen-Kippen“ wird dabei empfohlen: Fühlen bezieht sich auf das spezielle Baumwollpapier und den reliefartigen Tiefdruck, Sehen auf Wasserzeichen und Sicherheitsfäden, und Kippen auf die Farbe der Smaragdzahl auf den Banknoten. Bei Verdacht auf Falschgeld sollen Bürger dieses prüfen und unverzüglich die Polizei informieren.

Die Beurteilung darüber, ob eine Banknote gefälscht ist, liegt in den Händen der Österreichischen Nationalbank (OeNB). Die Geschehnisse rund um den Falschgeldfall in Innsbruck stellen ein weiteres Beispiel für die Herausforderungen im Bereich der Fälschungsprävention dar und zeigen, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden ist. Für weitere Informationen siehe 5min.at und tirol.orf.at sowie bundeskriminalamt.at.