Die EU-Mitgliedstaaten haben kürzlich beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Diese Entscheidung hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf Tirol, wie der Europarechtsexperte Walter Obwexer dem ORF Tirol mitteilte.
Obwohl dies eine gewisse Erleichterung bei der Entnahme von problematischen oder schädlichen Wölfen bedeuten könnte, bestätigte der Europäische Gerichtshof kürzlich den Schutzstatus des Wolfes. Laut Obwexer müssen nach einem solchen Statuswechsel weiterhin der gute Erhaltungszustand des Wolfes, sowohl national als auch regional, nachgewiesen werden.
In Tirol wurden in den letzten Monaten mehrere Verordnungen erlassen, die die Entnahme von Wölfen ermöglichen. Obwexer erklärte, dass Tirol mit diesen Maßnahmen relativ sicher sei, obwohl es aufgrund der geografischen und ökologischen Bedingungen schwierig sei, den guten Erhaltungszustand des Wolfes nachzuweisen.
Trotz des gesenkten Schutzstatus wird der Wolf in Tirol weiterhin nicht zur Jagd freigegeben, da der gute Erhaltungszustand des Wolfes nach wie vor nachgewiesen werden muss. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Wölfen in Tirol wird sich die aktuelle Vorgehensweise voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht ändern.
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