Die Diskussion um die Trophäe eines erlegten Wolfs hat Tirol erreicht. Der Landtag strebt an, die Novelle des Jagdgesetzes zu verabschieden, um Jägern die Möglichkeit zu geben, einen rechtmäßig erlegten Wolf als Trophäe zu behalten. Die Befürworter der Novelle argumentieren, dass der Wolf nicht als bedrohte Tierart eingestuft wird und daher legal erlegt werden darf.
Kritiker hingegen sehen darin ein falsches Signal, da der Wolf durch seinen EU-Schutzstatus geschützt ist. Sie plädieren dafür, dass die Kadaver der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollten, beispielsweise für Museen oder Forschungsinstitute. Die Grünen in Tirol befürchten zudem, dass die Gesetzesänderung Trophäenjäger anlocken könnte und ziehen Parallelen zur vergangenen „Zeit der Wolfshatz“.
Die Jägerschaft hingegen betrachtet die Novelle als gerechtfertigten Schritt, um die Trophäe als Belohnung für ihre mühsame Arbeit zu erhalten. Sie betonen, dass die Trophäe die Anerkennung für ihre langen Stunden auf der Jagd darstellt und einen Anreiz bietet, weiterhin Wölfe zu jagen. In Kärnten ist es bereits erlaubt, den Wolf als Trophäe zu behalten, wobei die meisten Kadaver bisher in der Tierkörperverwertung endeten.
Die Novelle in Tirol unterstreicht die unterschiedlichen Ansichten und Meinungen zum Umgang mit erlegten Wölfen. Während für die Jägerschaft die Trophäe eine verdiente Belohnung darstellt, sehen Umweltschützer und Kritiker darin einen Schritt in die falsche Richtung. Die Entscheidung über die Novelle wird das Verhältnis zwischen Naturschutz und Jagd in Tirol maßgeblich beeinflussen und die Debatte über den Umgang mit geschützten Tierarten weiter befeuern.