Deutsche Wildcamper entschieden sich im Tiroler Ötztal für eine illegale Übernachtung auf einem Parkplatz anstelle eines Campingplatzes, um die 45 Euro Übernachtungsgebühr zu sparen. Das Wildcampen ist in Österreich verboten, insbesondere in Tirol. Die beiden Männer aus dem Landkreis Viersen (NRW) und dem oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen parkten ihr Wohnmobil neben der Bundesstraße 186 und riskierten dadurch rechtliche Konsequenzen.
Am Abend des Vorfalls begann das Wohnmobil plötzlich rückwärts zu rollen, während die Männer im Wageninneren schliefen. Einer der Männer sprang in die Fahrerkabine, um das Fahrzeug zu stoppen, jedoch war es bereits zu spät. Das Wohnmobil stürzte über die Böschung. Glücklicherweise gelang es beiden Männern, sich rechtzeitig durch die Schiebetür ins Freie zu retten, wobei einer von ihnen einen gebrochenen Fuß erlitt und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Die örtlichen Feuerwehren von Huben und Längenfeld sicherten das Wohnmobil mit Drahtseilen, um zu verhindern, dass es weiter in Richtung des nahegelegenen reißenden Flusses abrutscht. Aufgrund von Bedenken über auslaufenden Diesel wurde beschlossen, das Fahrzeug nicht direkt zu bergen. Erst am nächsten Tag konnte ein Kran eingesetzt werden, um das Wohnmobil zurück auf den Parkplatz zu heben. Die Männer müssen nun mit einer Strafe von bis zu 500 Euro für das Wildcampen sowie den Kosten für den Feuerwehreinsatz und den Kran rechnen.
In kürzlicher Vergangenheit haben ähnliche Vorfälle für Aufsehen gesorgt, als andere Touristen versuchten, sich durch unkonventionelle Methoden Kosten zu sparen. So wollten beispielsweise zwei deutsche Urlauber in Turnschuhen einen tief verschneiten Klettersteig zur Zugspitze bewältigen, um sich die Liftkarte zu ersparen. Diese Vorfälle verdeutlichen die Risiken und Konsequenzen von unüberlegtem Handeln im Urlaub.