Das Land Salzburg unternimmt Maßnahmen, um die Anwohner während verkehrsreicher Zeiten zu entlasten. In diesem Zusammenhang werden die Abfahrten auf der Tauernautobahn zwischen Puch-Urstein und Eben gesperrt, um Anrainergemeinden vor Durchzugs- und Ausweichverkehr zu schützen. Die Maßnahme gilt bis zum 30. Juni und betrifft hauptsächlich Autofahrer, die innerhalb des Bundeslands Salzburg unterwegs sind. Die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG ist für die Überwachung und Durchsetzung der Sperren verantwortlich.
Ebenso ergreifen die Behörden in Tirol ähnliche Maßnahmen, indem sie Abfahrtssperren auf Stau-Ausweichrouten entlang wichtiger Durchgangsstrecken im Jahr 2024 etablieren. Diese Maßnahme beginnt im Mai und gilt an Wochenenden, ausgewählten Feiertagen und Brückentagen bis zum 13. Oktober. Durch das Einspeisen der Fahrverbote in Navigationsgeräte sollen diese Routen bei auftretenden Staus nicht als Alternativen angezeigt werden.
Nicht alle Reisenden sind von diesen Sperren betroffen. Urlauber und Besucher, die ihre Ferien in den Regionen verbringen oder Angehörige besuchen, dürfen weiterhin die gesperrten Strecken nutzen. Es ist jedoch wichtig, die Reiseabsichten glaubhaft zu erklären und gegebenenfalls Dokumente wie Buchungsbestätigungen vorzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Umsetzung der Sperren wird von der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten vor Ort streng überwacht. Personen, die den Anweisungen nicht folgen, riskieren empfindliche Geldstrafen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Anrainer vor übermäßigem Reiseverkehr geschützt sind. Salzburg und Tirol zeigen durch solche Schutzmaßnahmen ihr Engagement, die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhalten und die Auswirkungen des Reiseverkehrs einzudämmen.