Ein Mann aus Wien, der seinen Listenhund ohne den erforderlichen Hundeführschein führte, wurde mit einer hohen Geldstrafe von 5000 Euro konfrontiert. Als zwei Polizeibeamte ihn aufsuchten, um die Strafen einzutreiben, geriet die Situation außer Kontrolle. Der Hundebesitzer zeigte sich zunächst uneinsichtig und äußerte sogar Drohungen gegen die Beamten.
Die rechtlichen Vorschriften in Wien für Listenhundehalter sind streng. Neben dem Hundeführschein sind Listenhunde verpflichtet, Maulkörbe zu tragen und an der Leine geführt zu werden, insbesondere in öffentlichen Bereichen. Zuwiderhandlungen können mit Strafen ab 100 Euro geahndet werden. Zu den Listenhunden zählen Rassen wie American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Rottweiler.
Der Hundebesitzer, der vor Gericht stand, gab sein Fehlverhalten aufgrund von Angst um seinen Hund und seinen Job an. Die Anwältin des Mannes beschrieb sein Verhalten als einen Akt des Widerstands aus Liebe zum Hund. Trotzdem konnte der Mann durch eine Diversion ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung abwenden.
In anderen Regionen wie Südtirol zeigt man ebenfalls Nulltoleranz gegenüber ungezogenen Hundehaltern. Dort plant man sogar die Registrierung der DNA aller Hunde. In Tirol ereignete sich ein tragischer Unfall während einer Wanderung mit einem Hund, der die Gefahren von unachtsamem Verhalten verdeutlicht.