Die EU-Kommission hat auf die italienische Klagsaufforderung reagiert und fordert eine Rückkehr zu konstruktiven Gesprächen. Österreich signalisiert weiterhin Gesprächsbereitschaft. Die Europäische Kommission wird kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten, stattdessen hat Italien nun die Möglichkeit, eine Klage beim EuGH einzureichen. Die Tiroler Notmaßnahmen werden weder von der österreichischen Bundesregierung noch von der Tiroler Landesregierung in Frage gestellt. Diese Maßnahmen wurden von der Republik Österreich und dem Land Tirol verteidigt, da sie nicht nur das Leben und die Gesundheit der Menschen schützen, sondern auch eine europarechtliche Verpflichtung sind. Österreich muss Maßnahmen ergreifen, um die EU-Luftqualitätsrichtlinie zu erfüllen. Die Kritik der Europäischen Kommission an den Notmaßnahmen wird von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Landeshauptmann Anton Mattle zurückgewiesen. Sie betonen, dass die Gesundheit und das Leben der Menschen nicht verhandelbar sind und sie alles tun werden, um die Tiroler Bevölkerung zu schützen. Österreich bleibt weiterhin gesprächsbereit und steht neuen Maßnahmen entlang des Brennerkorridors offen gegenüber. Der Verkehrs- und Klimaschutzlandesrat von Tirol, René Zumtobel, betont, dass Italien wahrscheinlich die Klage beim Europäischen Gerichtshof einbringen wird und es zu einer Entscheidung zwischen Warenverkehrsfreiheit und Gesundheitsschutz kommen wird. Die Tiroler Notmaßnahmen sollen den Schutz der Tiroler Bevölkerung gewährleisten und sind eine Reaktion auf den starken Verkehr auf der Brenner-Achse, der in den letzten Jahren zugenommen hat. Unter dieser Transitlawine leiden vor allem die Menschen entlang der Strecke.
Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung / ots