Die anhaltende Auseinandersetzung bezüglich der Sanierung der Tiroler Luegbrücke an der Brennerautobahn (A13) erreicht eine neue juristische Ebene. Die Republik plant, notwendige Grundstücke der Gemeinde Gries am Brenner für die Brückenerneuerung zu enteignen, nachdem eine Einigung mit der Gemeinde bisher nicht erzielt werden konnte. Dieser Schritt wird von der Asfinag als unumgänglich angesehen, da aufgrund des schlechten Zustandes der Brücke keine Zeit verloren werden darf. Stefan Siegele, Geschäftsführer der Asfinag, betonte die Bedeutung, die Generalsanierung voranzutreiben, um die Zeit der Einspurigkeit auf der Luegbrücke möglichst kurz zu halten.
Die Asfinag hat einen Antrag auf Zwangsrechte gestellt, der nun von der Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Landes Tirol als zuständige Bundesstraßenbehörde behandelt wird. Obwohl eine gütliche Einigung noch im Raum steht, wurden bereits Verhandlungen aufgenommen. Die anstehende mündliche Verhandlung betrifft ungefähr 2,1 Hektar Land, wovon ein Drittel für temporäre Zwecke genutzt werden soll. Im Rahmen dieser Verhandlung müssen Entschädigungszahlungen für die Enteignung vereinbart werden.
Der Bürgermeister von Gries am Brenner, Karl Mühlsteiger, zeigt sich besorgt über die Entwicklungen und bezeichnet die Vorgehensweise der Asfinag als „Drüberfahrpolitik“. Er äußerte Bedenken bezüglich der geforderten Flächen, die für den Bauhof genutzt werden oder anderweitig geplant sind. Mühlsteiger betonte die Offenheit für Gespräche, doch betonte, dass ein Kompromiss darauf basieren müsse, dass beide Parteien sich annähern. Er äußerte Unverständnis über den Zeitpunkt des Enteignungsantrags, insbesondere im Hinblick auf ausstehende Verfahren wie die außerordentliche Revision gegen den Trassenbescheid.
Die Sanierung der Luegbrücke, die in den 1960er Jahren errichtet wurde, war schon lange ein Streitpunkt zwischen der Bevölkerung des Wipptals, der Tiroler Landespolitik und der Asfinag bzw. dem Verkehrsministerium. Ab dem kommenden Jahr wird die Brücke voraussichtlich aus Sicherheitsgründen nur noch einspurig befahrbar sein. Im April wurde die Brücke einer Hauptprüfung unterzogen, um Erkenntnisse über ihre Statik und den Zustand der einzelnen Teile zu gewinnen. Ein abschließender Bericht wird weitere Maßnahmen und einen Zeitplan für die Sanierung enthalten.