Tirol

Tiroler Antidiskriminierungsbericht 2022-2023: Diskriminierungserfahrungen und Maßnahmen zur Gleichbehandlung

Neuer Antidiskriminierungsbericht: Wie Tirol gegen Diskriminierung vorgeht

Antidiskriminierung in Tirol

In den Jahren 2022 bis 2023 suchten 210 Menschen in Tirol Kontakt zu den Antidiskriminierungsbeauftragten, insgesamt gab es über 680 Kontakte. Die Mehrheit der Beratungen bezog sich auf Diskriminierung aufgrund von Behinderungen. Weitere Diskriminierungserfahrungen umfassten ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Weltanschauung und Alter. Die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ist nicht nur innerhalb der Landesverwaltung, sondern auch mit Gemeinden und Experten im Antidiskriminierungsrecht in ganz Österreich vernetzt, um Betroffenen kompetente Unterstützung zu bieten.

Ombudsstelle für barrierefreies Internet

Um einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu gewährleisten, wurde die Ombudsstelle für barrierefreies Internet innerhalb der Servicestelle eingerichtet. Ein Schwerpunkt lag auf Sensibilisierungsmaßnahmen, um auf die Bedeutung von Barrierefreiheit im Internet aufmerksam zu machen.

Antidiskriminierungsbeauftragte und ihre Arbeit

Isolde Kafka ist seit 2006 die Antidiskriminierungsbeauftragte, die auch die Funktion der Gleichbehandlungsbeauftragten für die Landesverwaltung ausübt. Ihre Stellvertreterin ist Daniela Friedle. Die Servicestelle bietet vertrauliche und kostenfreie Beratung, führt Vermittlungsverfahren durch und setzt sich für Bewusstseinsbildung gegen Diskriminierung ein.

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Tiroler Monitoringausschuss und Aktionsplan

Der Tiroler Monitoringausschuss wurde ins Leben gerufen, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Tirol zu überwachen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Der Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention wurde beschlossen und befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase.

Öffentlicher Bericht und Tiroler Antidiskriminierungsgesetz

Alle zwei Jahre veröffentlichen die Antidiskriminierungsbeauftragten einen Tätigkeitsbericht, der dem Tiroler Landtag vorgelegt wird und öffentlich eingesehen werden kann. Vor fast 20 Jahren wurde das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, um diskriminierungsfreie Zugänge für alle Bürger zu gewährleisten.

Quelle/Referenz
tirol.orf.at

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