Tirol setzt sich aktiv gegen den sogenannten „Ausverkauf“ des Landes ein und strebt an, die Interessen von Investoren zurückzudrängen, um die heimische Landwirtschaft und die Einheimischen zu stärken. Ein neues Gesetz zur Anpassung des Grundverkehrsgesetzes soll diesen Prozess unterstützen. Durch die Gesetzesänderungen sollen insbesondere die Rechte und Möglichkeiten von Einheimischen und Landwirten gestärkt werden, um eine bessere Grundlage für ihre Betriebe zu schaffen. Im Mittelpunkt der Änderungen steht das Mitspracherecht der Gemeinden beim Erwerb von Grundstücken durch EU-Ausländer.
Die steigenden Einflüsse des Massentourismus führen dazu, dass immer mehr Urlaubsorte Maßnahmen ergreifen, um dem entgegenzuwirken. Tirol möchte nun mit dem Gesetz im Mai sicherstellen, dass die österreichischen Gemeinden in den Entscheidungsprozess beim Immobilienerwerb durch Nicht-EU-Bürger einbezogen werden. Dabei sollen sie ein Anhörungs- und Beschwerderecht erhalten. Die Landwirtschaftskammer unterstützt diese Maßnahmen und fordert die Schaffung einer unabhängigen Kontrollinstanz im Land, um einem möglichen „Ausverkauf Tirols“ entgegenzuwirken. Die Abschaffung dieser Instanz im Jahr 2012, des „Landesverkehrsreferenten“, wird als Hindernis betrachtet, da er die behördlichen Entscheidungen überprüfen könnte.
Das verstärkte Interesse süddeutscher und oberitalienischer Investoren an Bauernhöfen in Tirol hat den Druck auf die Regierung erhöht, strengere Richtlinien zu fordern. Die Landwirtschaftskammer betont die Bedeutung, die landeskulturelle Tradition der flächendeckenden Landwirtschaft zu bewahren. Die Zahl der Käufer aus dem EU- bzw. EWR-Raum, die bäuerliche Immobilien erwerben, nimmt zu, wobei 2020 44 solcher Käufe verzeichnet wurden. Infolgedessen wurden im Jahr 2023 mehr als 100 Bauernhöfe aufgegeben, was dazu führen kann, dass anderen Bauern priorisiert die Möglichkeit gegeben wird, diese Höfe zu übernehmen.
Obwohl die neuen Regularien den Bauern zugutekommen, sind nicht alle damit zufrieden. Insbesondere die Gemeinden fühlen sich benachteiligt, da sie land- und forstwirtschaftliche Flächen oft für verschiedene Zwecke benötigen, wie zum Beispiel für Infrastrukturprojekte oder zur Vermeidung von Nutzungskonflikten. Gemeindepräsident Karl-Josef Schubert betont die Notwendigkeit, dass Gemeinden in diesem Prozess berücksichtigt werden müssen.