Tirol setzt sich gegen den „Ausverkauf“ zur Wehr, indem die Regierung das Grundverkehrsgesetz überarbeitet, um den Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen und Immobilien neu zu regeln. Die Reform zielt darauf ab, die Rechte und Möglichkeiten der Einheimischen und Landwirte zu stärken, um eine solide Grundlage für ihre Betriebe zu schaffen. Ein entscheidendes Element dabei ist das Einbeziehen der Gemeinden in den Entscheidungsprozess beim Erwerb von Grundstücken durch EU-Ausländer.
Nachdem sich immer mehr Urlaubsorte dem Massentourismus gegenübersehen und Maßnahmen ergreifen, um sich zu schützen, schließt sich nun Tirol dieser Bewegung an. Die Überarbeitung des Gesetzes im Mai sieht vor, dass die örtlichen Gemeinden an Entscheidungen über den Immobilienerwerb von Nicht-EU-Bürgern beteiligt werden. Diese erhalten ein Anhörungs- und Beschwerderecht. Die Landwirtschaftskammer unterstützt diese Maßnahmen und fordert die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz im Land, um den „Ausverkauf Tirols“ zu verhindern.
Der Druck von Investoren aus Süddeutschland und Oberitalien hat die Forderung nach strengeren Richtlinien unterstützt. Der Präsident der Landwirtschaftskammer betont die Bedeutung des Erhalts einer flächendeckenden Landwirtschaft im Landeskulturinteresse und spricht sich gegen den unkontrollierten Verkauf von Bauernhöfen aus. Der Trend zum Kauf von Immobilien im Ausland nimmt zu, wobei 2020 44 Käufer aus dem EU- bzw. EWR-Raum landwirtschaftliche Immobilien in Österreich erworben haben.
Während die Bauern von den neuen Regelungen profitieren, zeigen sich einige Gemeinden besorgt. Sie fühlen sich benachteiligt, da sie oft land- und forstwirtschaftliche Flächen für verschiedene öffentliche Projekte benötigen. Diese Flächen dienen als Tauschflächen, für Infrastrukturprojekte oder zur Prävention von Konflikten bei der Nutzung.