Tirol

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Bergführer nach Lawinenunglück ein

Warum haben die Bergführer keine Anklage nach dem Lawinenabgang in Tirol erhalten?

Ein Lawinenabgang in den Ötztaler Alpen in Tirol im April dieses Jahres führte zu einer tragischen Situation. Drei niederländische Skitourengeher verloren bei diesem Vorfall ihr Leben. Trotz der Ernsthaftigkeit des Unglücks hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck entschieden, dass vier einheimische Bergführer nicht strafrechtlich belangt werden.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Die Staatsanwaltschaft hat nach intensiven Untersuchungen festgestellt, dass der Lawinenabgang unvorhersehbar war. Die Bergführer wurden von der Anklagebehörde von jeglicher Schuld freigesprochen. Laut dem alpintechnischen Sachverständigen handelten die Verantwortlichen äußerst sorgfältig und angemessen in Bezug auf ihre Eignung, Vorbereitung und Kommunikation. Ursprünglich als harmlose Lawine eingestuft, entwickelte sich die Situation zu einer tragischen nassen Schneebrettlawine, bei der die Skitourengeher verschüttet wurden.

Details zum Unglück

Die betroffenen Männer im Alter von 60, 35 und 33 Jahren haben ihr Leben im Schneebrett verloren, während ein weiterer 32-jähriger niederländischer Skitourengeher leicht verletzt wurde. Die Lawine, die sie traf, war 180 Meter lang und 80 Meter breit. Obwohl zunächst befürchtet wurde, dass 18 Personen betroffen sein könnten, wurde dies letztendlich widerlegt. Die Rettungskräfte unternahmen eine umfassende Suchaktion, die jedoch nicht die erwartete Anzahl von Opfern ergab. Glücklicherweise kamen andere Wintersportler in der Nähe glimpflich davon und wurden nicht von der Lawine erfasst.

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