Das Innenministerium plant, eine Sachleistungskarte für Asylwerber bundesweit einzuführen. Mit diesem Schritt soll die Grundversorgung der Asylwerber ohne Bargeld abgewickelt werden. In Tirol setzt man bereits seit 2017 auf ein effizientes Kartensystem, das monatlich 245 Euro für Verpflegung, zwölf Euro für Bekleidung und 40 Euro Taschengeld über die Hypo Landesbank bereitstellt. Asylwerber können mit dieser Karte Geld abheben, jedoch keine internationalen Überweisungen tätigen. Im Falle von Regelverstößen oder wenn sich ein Asylwerber nicht mehr in Tirol aufhält, wird die Karte deaktiviert.
Tirol sieht derzeit keinen Bedarf für eine Änderung, da das bestehende System gut funktioniert und erst nach ausreichender Erprobung der Pilotversuche und Bekanntgabe der Ergebnisse der bundesweiten Ausschreibung überarbeitet werden soll.
Das Innenministerium bewertete den Testlauf einer Sachleistungskarte in Oberösterreich positiv und beabsichtigt nun, das Konzept bundesweit umzusetzen. Die Ausschreibung für das Projekt soll bereits im Oktober starten, und ab 2025 soll die Karte flächendeckend eingesetzt werden können. Ob die Länder das vom Innenressort entwickelte Modell übernehmen, liegt in ihrer eigenen Entscheidungskompetenz. Das Hauptziel ist es, die Grundversorgung der Asylwerber ohne Bargeld sicherzustellen.
In Niederösterreich wird ebenfalls auf diese neue Regelung umgestellt, um Bargeldtransfers an Schlepper zu verhindern und den Zugang zu Alkohol und Tabak einzuschränken. Landeshauptmannstellvertreter Udo Landbauer und Landesrat Christoph Luisser betonen, dass die Grundversorgung kein Luxus-Shopping sein soll. Asylwerbern ist der Einkauf in Sozialläden verwehrt, jedoch gibt es genügend Alternativen bei Vertragspartnern, um sich mit Lebensmitteln zu versorgen.
Die Umstellung wird in Niederösterreich schrittweise erfolgen, und bis Anfang November sollen insgesamt 1.120 Personen mit Sachleistungen ausgestattet werden. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Asylstandorte unattraktiv zu machen und die Bedingungen für Asylwerber zu verschärfen.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen eine verstärkte Regulierung und Kontrolle der Grundversorgung von Asylwerbern in verschiedenen österreichischen Bundesländern. Während Tirol sein bestehendes System als effizient und ausreichend ansieht, gehen andere Bundesländer wie Niederösterreich zu einem System der Sachleistungen über, um bestimmte Verhaltensweisen einzuschränken und die Attraktivität von Asylstandorten zu verringern. Dieser Schritt soll auch dazu dienen, Bargeldtransfers zu unterbinden und die Grundversorgung gezielter zu steuern.
Historische Parallelen:
Eine historische Parallele zu dem aktuellen Vorhaben des Innenministeriums, eine Sachleistungskarte für Asylwerber bundesweit einzuführen, lässt sich in der Vergangenheit finden. Während in Tirol bereits ein effizientes Kartensystem für Asylwerber existiert, erinnert die Einführung eines solchen Systems in Oberösterreich an ähnliche Maßnahmen, die in anderen Ländern Europas in der Vergangenheit umgesetzt wurden. Beispielsweise wurden in einigen skandinavischen Ländern ähnliche Karten eingeführt, um die Grundversorgung von Asylsuchenden zu gewährleisten und finanzielle Missbräuche zu verhindern. Dabei zeigen sich sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten in den jeweiligen Umsetzungen und Zielen solcher Maßnahmen im Laufe der Geschichte.
Hintergrundinformationen:
Die Einführung einer Sachleistungskarte für Asylwerber in Österreich steht vor dem Hintergrund verschiedener politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen. Die Diskussion über die Neuregelung der Grundversorgung von Asylsuchenden ist Teil eines breiteren Debattenkontextes über Migration, Integration und Sozialpolitik in Österreich. Die geplante Ausweitung des Kartensystems auf Bundesebene spiegelt die Bemühungen der Regierung wider, die Effizienz und Transparenz in der Asylpolitik zu erhöhen. Gleichzeitig werden damit auch Fragen zur Wahrung der Menschenrechte und der individuellen Freiheiten der Asylwerber aufgeworfen. Diese Hintergrundinformationen sind entscheidend für ein umfassendes Verständnis der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Asylpolitik in Österreich.
Statistiken und Daten:
Aktuelle Statistiken oder Daten, die die Wirksamkeit von Sachleistungskarten für Asylwerber belegen oder die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme untermauern, sind bisher nicht verfügbar. Es bedarf weiterer Forschung und Evaluation, um fundierte Aussagen über den Nutzen und die Effektivität von Sachleistungskarten im Kontext der Grundversorgung von Asylsuchenden treffen zu können. Die geplante bundesweite Einführung der Sachleistungskarte ab 2025 wird jedoch mit Sicherheit Auswirkungen auf die Asylpolitik in Österreich haben und sollte daher weiterhin kritisch begleitet und analysiert werden.