Ein junger Mann in Wien sorgte kürzlich für Schlagzeilen, als er die Pflicht zum Hundeführschein für seinen Listenhund missachtete. Dies führte zu einer hohen Geldstrafe von 5000 Euro, die er nicht beglich. Als die Polizei daraufhin vor seiner Tür stand, eskalierte die Situation.
In Österreich ist es für Halter von Listenhunden in Wien verpflichtend, einen Hundeführschein zu absolvieren. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann zu Bußgeldern und sogar zur Abnahme des Hundes führen. Der 20-jährige Mann zog sich jedoch seit über vier Jahren vor dieser Pflicht. Als die Beamten kamen, um ihn festzunehmen, gab er an, das geforderte Geld nicht zu haben.
Der Vorfall nahm eine bedrohliche Wendung, als der junge Hundehalter auf dem Polizeirevier der Kontrolle entglitt. Er verhielt sich aggressiv gegenüber den Polizeibeamten, drohte ihnen und griff sogar eine Polizistin an. Er wurde in einer Sicherheitszelle festgehalten, nachdem er weiter randalierte.
Nach seiner Festnahme vor Gericht zeigte sich der Mann reumütig, erklärte sein Verhalten mit einem „Blackout“ und betonte, niemanden verletzen zu wollen. Seine Anwältin beschrieb sein Verhalten als Widerstand aus Liebe zum Hund. Letztendlich konnte er durch eine Diversion ein Strafverfahren abwenden. In Südtirol plant man sogar die Registrierung der DNA aller Hunde, um gegen ungezogene Hundehalter vorzugehen.