In einem bedeutenden Rechtsfall hat das Landesgericht Innsbruck die beantragte Auslieferung des Investors René Benko an Italien abgelehnt. Benko, der österreichischer Staatsbürger ist, wird von der Staatsanwaltschaft Trient verdächtigt, an der Bildung einer „mafiaartigen kriminellen Vereinigung“ beteiligt zu sein. Laut den Ermittlungen sind insgesamt 77 Personen in verschiedene Immobilienprojekte verwickelt, die zwischen 2018 und 2022 in Oberitalien durchgeführt wurden, wie MeinBezirk.at berichtet. Die ermittelnde Behörde führt umfassende Ermittlungen durch, die durch mehr als 100 Durchsuchungen bei Verdächtigen und Firmen sowie zahlreichen internationalen Kooperationen gekennzeichnet sind.
Vorwürfe und Ermittlungen
Die Vorwürfe gegen Benko und die anderen Verdächtigen umfassen schwerwiegende Delikte wie die Manipulation von Ausschreibungen, unrechtmäßige Parteienfinanzierung und verschiedene Formen der Korruption. Die Staatsanwaltschaft hat betont, dass bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Auch mehrere Ermittlungen in Bezug auf steuerrechtliche Vergehen stehen im Raum. Die Klärung dieser Vorwürfe wird durch die Übertragung des Ermittlungsaktes an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorangetrieben, was eine Eskalation der rechtlichen Auseinandersetzung zur Folge haben könnte, so tirol.ORF.at.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einer spezifischen Bestimmung, die die Auslieferung österreichischer Staatsbürger verhindert, wenn inländische Verfahren gleichzeitig laufen, was im Fall von Benko gegeben ist. Das Landeskriminalamt Tirol befragte den 47-Jährigen Anfang Dezember, jedoch ohne spezielle Auflagen. Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die komplexen rechtlichen Verwicklungen und die schweren Vorwürfe gegen Benko, dessen Rolle in den umstrittenen Immobilienprojekten noch eingehend untersucht wird.
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