Regierungskommissär für Kriegerheimstätten: Sicherheit gefährdet!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Wien setzt einen Regierungskommissär bei der Baugenossenschaft „Kriegerheimstätten“ ein, um Verstöße gegen Gemeinnützigkeit zu prüfen.

Wien setzt einen Regierungskommissär bei der Baugenossenschaft „Kriegerheimstätten“ ein, um Verstöße gegen Gemeinnützigkeit zu prüfen.
Wien setzt einen Regierungskommissär bei der Baugenossenschaft „Kriegerheimstätten“ ein, um Verstöße gegen Gemeinnützigkeit zu prüfen.

Regierungskommissär für Kriegerheimstätten: Sicherheit gefährdet!

Die Bau- und Siedlungs-Genossenschaft „Kriegerheimstätten“ steht ab sofort unter Aufsicht aufgrund von Prüfberichten, die erhebliche Gefahren für die Gemeinnützigkeit der Organisation feststellen. Dies wurde am 5. Dezember 2025 bekannt gegeben. Die festgestellten Verstöße betreffen unter anderem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, die Gebarungsrichtlinienverordnung sowie die Satzung der Genossenschaft, wie presse.wien.gv.at berichtet.

Der zuständige Revisionsverband führt jährlich umfassende Prüfungen durch, die sowohl Abschlussprüfungen als auch Gebarungsprüfungen umfassen. Diese sollen sicherstellen, dass die Genossenschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen agiert. Die Wiener Landesregierung plant, einen Regierungskommissär für die Genossenschaft „Kriegerheimstätten“ einzusetzen, die insgesamt 578 Verwaltungseinheiten umfasst.

Aufsicht und Kontrolle

Ziel des Regierungskommissärs ist die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Vermögensbindung. Viktoria Neuber, Dienststellenleiterin der Magistratsabteilung 50, hebt hervor, dass bei festgestellten Verfehlungen behördliche Maßnahmen unerlässlich sind. Die festgestellten Gefahren stehen im Missverhältnis zur finanziellen Leistungskraft der Genossenschaft und gefährden das Kostendeckungsprinzip.

Der Regierungskommissär wird für ein Jahr bestellt und hat umfassende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte. Neben der Teilnahme an Generalversammlungen nimmt er auch an Sitzungen des Vorstands und Aufsichtsrats teil. Zudem müssen wesentliche Rechtsgeschäfte der Zustimmung des Regierungskommissärs bedürfen. Die gesetzliche Grundlage für die Bestellung eines Regierungskommissärs wurde 2019 auf Bundesebene eingeführt, jedoch wurde diese Maßnahme in Wien bislang nur einmal, im Jahr 2019 bei der WBV-GFW, angewendet.

Revisionsbehörden in Österreich

Zur Einhaltung der Vorgaben und zur Gewährleistung einer umfassenden Revisionspraxis sind verschiedene Behörden zuständig. In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg existieren spezifische Ämter, die sich mit Finanzen, Wohnbau und allgemeinen Förderungen beschäftigen. In Wien ist hierfür die Magistratsabteilung 50 verantwortlich, deren Adresse in der Muthgasse 62, 1190 Wien zu finden ist, wie auf cms.gbv.at dokumentiert.

Die Maßnahmen zur Überwachung von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften sind entscheidend, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu betonen und zukünftige Missstände zu verhindern. Durch die geplanten Schritte der Wiener Landesregierung wird ein weiteres Zeichen gesetzt, dass die Einhaltung der Gemeinnützigkeit von höchster Bedeutung ist.