Die Tiroler Landesregierung hat eine Novelle des Jagdgesetzes verabschiedet, die den Abschuss von Wölfen erheblich erleichtert. Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) fordert dabei einen pragmatischen Ansatz beim Thema Wolf und wendet sich gegen emotionale und ideologische Diskussionen. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die langsame Umsetzung der Maßnahmen, denn im vergangenen Jahr wurden von 28 Abschussverordnungen lediglich sechs Wölfe entnommen. Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungszahlungen für gerissene Nutztiere werden jedoch weiterhin gefördert, um die Auswirkungen der Raubtiere auf die Landwirtschaft zu mitigieren.

Der Grünen Klubobmann Gebi Mair bemängelt unterdessen das Fehlen eines Begutachtungsverfahrens zur Novelle und fordert bundesweit einheitliche Regelungen. Die Opposition, inklusive FPÖ, NEOS und Liste Fritz, verweist auf einen abgelehnten Antrag zum Tiroler Almschutzgesetz, der präventive Wolfsabschüsse forderte. Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint wirft der Regierung vor, eine angemessene Lösung zu blockieren, während die FPÖ einräumt, dass ohne ihre Initiative das Gesetz nicht zustande gekommen wäre.

Neuer EU-Wolfsschutzstatus

Eine entscheidende Änderung im Kontext des neuen Tiroler Jagdgesetzes ist die Senkung des Wolfschutzstatus auf EU-Ebene von „streng geschützt“ auf „geschützt“, wie bereits im Bericht von Tirol Tirol.gv nachzulesen ist. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für die Jagd auf Wölfe, da die Tiroler Landesregierung plant, den neuen europäischen Spielraum aktiv zu nutzen. Diese Herabstufung basiert auf den Beschlüssen des Europäischen Parlaments und des Rates der EU vom Mai und Juni 2025 und ermöglicht eine gezielte Entnahme von Problem- und Schadwölfen.

Tirol hat bereits 37 Maßnahmenverordnungen erlassen, wovon acht Wölfe entnommen wurden. Zudem ist bemerkenswert, dass die Risszahlen von Schafen durch Wölfe seit der Einführung des novellierten Tiroler Jagdgesetzes um fast 60 Prozent gesenkt wurden. Im Jahr 2023 waren nachweislich über 20 Schafe aufgrund von Wolfsangriffen getötet worden, was den Druck auf die Jägerschaft und die landwirtschaftlichen Betriebe verdeutlicht.

Präventive Maßnahmen und Herdenschutz

Die neuen Regelungen ermöglichen es, die Jägerschaft schneller zu informieren, beispielsweise durch die Einführung eines SMS-Systems bei Wolfssichtungen oder Gefahrenlagen. Nunmehr kann ein Wolf bei unmittelbarer Gefahr für Mensch oder Tier sofort entnommen werden, wenn der Jäger über eine Tiroler Jagdkarte und die entsprechende Berechtigung verfügt.

Zusätzlich wird der präventive Herdenschutz hervorgehoben und die Finanzierung von Schutzmaßnahmen wie Zäunen und Hütehunden von der Bundesregierung unterstützt. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem neuen Bundesjagdgesetz, das im Rahmen eines Pakets zwischen dem Bundesministerium für Landwirtschaft und dem Bundesumweltministerium vereinbart wurde. Hierbei wird insbesondere auf die Einführung eines Bestandsmanagements in Regionen mit hoher Wolfsdichte abgezielt.

Die neuen Regelungen treten am 1. April 2026 in Kraft und versprechen, die Effizienz im Wolfsmanagement weiter zu steigern. Eine umfassende und schnellere Entnahme von Problemwölfen soll dabei helfen, die Situation für die heimischen Landwirte zu entschärfen.

Den Seriositätsschranken möchtend, wird auch betont, dass der Handel mit Wolfstrophäen gemäß der EU-Artenschutzverordnung weiterhin verboten bleibt. Die Entwicklungen rund um die Wolfserhaltungsstrategien zeigen, dass eine strukturierte und organisierte Herangehensweise an den Wolfskonflikt sowohl für die Tierwelt als auch für die Landwirtschaft notwendig ist.

Zusammenfassend zeigt sich, dass der Wolf in Tirol nicht nur ein Symbol für Naturschutz, sondern auch ein weitreichendes gesellschaftliches Thema ist, das effektive Lösungen und Kooperationen zwischen verschiedenen Interessengruppen und der Politik erfordert.