Am Donnerstag mussten vier Kollegen vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten, nachdem eine Pflegerin im Landeskrankenhaus Hall in Tirol auf einem Operationstisch fixiert und festgehalten worden war. Die Vorwürfe lauteten auf Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und schwerer Körperverletzung. Die Verteidiger plädierten zu Beginn des Prozesses auf „nicht schuldig“, da die Aktion als Übung im Rahmen einer morgendlichen Besprechung vereinbart worden sei. Es sei von einer heiteren Stimmung die Rede gewesen, die jedoch umschlug, als Fotos gemacht wurden und das Opfer daraufhin sofort losgebunden wurde.
Die Verteidigung betonte, dass das vermeintliche Opfer über die bevorstehende Übung informiert war und dass die Aktion in einem humorvollen Rahmen stattgefunden habe. Es wurde deutlich gemacht, dass die Situation erst ernsthaft wurde, als die Fotos angefertigt wurden, wodurch die Kollegen die Frau sofort freiließen. Trotzdem betonte die Staatsanwältin, dass das Opfer mehrfach darum gebeten hatte, losgebunden zu werden, und dass sie infolge des Vorfalls psychische Folgen erlitt und arbeitsunfähig wurde.
Die Sachverständige Gabriele Wörgötter bestätigte, dass das Opfer infolge des Ereignisses eine Anpassungsstörung aufwies und nun mit Angst und einer depressiven Störung zu kämpfen hatte. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die vier Angeklagten, die Pflegerin unter dem Vorwand einer Übung auf dem Operationstisch festgebunden zu haben, und erst nach dem Aufmalen von intimen Körperteilen auf ihrer Arbeitshose diese freigelassen zu haben. Die Verhandlung wurde vertagt, um die Befragungen der Angeklagten fortzusetzen und Zeugen anzuhören.