Tirol

„Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen ab 2025 in Österreich“

Am 1. Januar 2025 wird in ganz Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. Die Umstellung wird in der Lebensmittelbranche intensiv vorbereitet, um einen reibungslosen Übergang für Unternehmen und Verbraucher zu gewährleisten.

Ab kommendem Jahr wird für alle geschlossenen PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern ein Pfandbetrag von 25 Cent pro Verpackung erhoben. Das Pfandsystem hat das Ziel, jährlich bis zu 2,4 Milliarden Einweggetränkeverpackungen zu sammeln und bis 2027 eine Sammelquote von 90 Prozent zu erreichen. Das gesammelte Material wird recycelt und für die Herstellung neuer PET-Flaschen und Metalldosen wiederverwendet.

Die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH übernimmt die organisatorische und logistische Abwicklung des Pfandsystems. Laut Umfragen unterstützen rund 80 Prozent der Österreicher das Einwegpfand. Der Handel in Tirol informiert in Zusammenarbeit mit der EWP Betriebe über die Details und die praktische Umsetzung des Pfandsystems im Alltag.

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Produzenten und Importeure von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab bei der EWP registrieren. Die Registrierung wird ab dem Sommer 2024 möglich sein. Der eingehobene Pfandbetrag muss von den Produzenten und Händlern direkt an die EWP abgeführt werden. Jeder Betrieb, der Getränke in PET-Flaschen oder Dosen an Endverbraucher verkauft, ist verpflichtet, die Einweggetränkeverpackungen zurückzunehmen. Die Betriebe werden eigene Automaten aufstellen oder das Personal wird die entsprechenden Flaschen und Dosen entgegennehmen, falls Automaten nicht möglich sind.

Der Handel bereitet sich bereits intensiv auf das neue Pfandsystem vor, um eine effiziente Umsetzung sicherzustellen und den Verbrauchern eine unkomplizierte Rückgabe des Pfands zu ermöglichen. Die Anschaffung von Rückgabe-Automaten und die Vorbereitung für die manuelle Rücknahme stellen für die Betriebe einen erheblichen Aufwand dar.

Ein wichtiger Aspekt der Vorbereitungen ist die rechtzeitige Kennzeichnung jeder einzelnen Einweggetränkeverpackung mit dem österreichischen Pfandlogo und einem neuen EAN-Code. Ab dem 1. Januar 2025 können diese Verpackungen in Umlauf gebracht werden. Spätestens ab dem 31. März 2025 müssen alle Einweggetränkeverpackungen, die in Österreich in Umlauf gebracht werden, das Pfandlogo und den neuen EAN-Code tragen. Für die Verbraucher ist es wichtig zu beachten, dass nur unzerdrückte Getränkeverpackungen mit deutlich erkennbarem Pfandlogo und EAN-Code zurückgenommen und das Pfand erstattet werden können. Im EWP-Sammelzentrum können zerdrückte Verpackungen oder Verpackungen ohne Etikett nicht erkannt und in den Sammel- und Pfandkreislauf aufgenommen werden.

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Insgesamt stellt die Einführung des Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen eine Herausforderung für die Lebensmittelbranche dar, die jedoch zugleich eine Chance bietet, die Umwelt zu schützen und das achtlose Wegwerfen von Verpackungen einzudämmen.

Hier finden Sie eine Tabelle mit relevanten Informationen zum Pfandsystem:

Flaschen-/ Dosengröße (Liter) Pfandbetrag (in Euro)
0,1 – 0,25 0,10
0,26 – 0,5 0,15
0,51 – 1,0 0,25
1,01 – 3,0 0,50

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf der Pressemitteilung basieren und eventuell überprüft und angepasst werden müssen, um den aktuellen Stand widerzuspiegeln.



Quelle: Wirtschaft Tirol

Quelle/Referenz
presse.wirtschaft.tirol

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