Die Tiroler Regierung plant eine Anpassung des „Grundverkehrsgesetzes“, um den Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen und Immobilien zu regulieren. Ziel ist es, die Rechte der Einheimischen und Landwirte zu stärken, um eine bessere Grundlage für ihre Betriebe zu schaffen. Ein zentraler Punkt der Gesetzesänderung ist das Mitbestimmungsrecht der Gemeinden beim Erwerb von Grundstücken durch EU-Ausländer.
Die steigende Konfrontation mit Massentourismus in Urlaubsorten führt dazu, dass immer mehr Orte Maßnahmen ergreifen, um sich dagegen zu wehren. In diesem Zusammenhang sollen die österreichischen Gemeinden künftig in Entscheidungen zum Immobilienerwerb von Nicht-EU-Bürgern einbezogen werden und ein Mitspracherecht erhalten. Die Landwirtschaftskammer befürwortet diese Maßnahmen und fordert die Schaffung einer unabhängigen Kontrollinstanz im Land, um einen drohenden „Ausverkauf Tirols“ zu verhindern.
Der Druck seitens süddeutscher und oberitalienischer Investoren hat die Forderungen nach strengeren Richtlinien für Immobilienkäufe ebenfalls verstärkt. Die Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger betont die Bedeutung des Erhalts einer flächendeckenden Landwirtschaft im landeskulturellen Interesse und fordert Maßnahmen, um den Verkauf von Bauernhöfen zu reglementieren.
Der Trend, landwirtschaftliche Immobilien in Österreich zu erwerben, zeigt eine Zunahme, mit 44 Käufern aus dem EU- bzw. EWR-Raum im Jahr 2020. Die Ausgabe von Bauernhöfen nimmt zu, mit über 100 Höfen, die 2023 aufgegeben wurden. Während die Bauern von den neuen Regelungen profitieren, sehen sich die Gemeinden benachteiligt, da sie land- und forstwirtschaftliche Flächen für verschiedene Zwecke benötigen, jedoch nicht ausreichend in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.