Tirol

Neue Heizkostenzuschüsse: Finanzielle Entlastung für Haushalte in Kärnten und anderen Bundesländern

Neue Einkommensgrenzen für Zuschuss ab Oktober: Finanz.at informiert über höhere Heizkostenzuschüsse in Kärnten und weitere Antragsmöglichkeiten in Österreich.

Die ersten kühlen Tage des Herbstes haben bereits Einzug gehalten, und damit beginnen auch viele Haushalte in Österreich wieder, ihre Heizungen in Betrieb zu nehmen. Mit dem Anstieg der Temperaturen steigen auch die Heizkosten, was besonders einkommensschwache Haushalte belasten kann. Aus diesem Grund führen die Bundesländer traditionell im Herbst und Winter Programme zur Unterstützung der Heizkosten durch.

In Kärnten können Haushalte ab dem 1. Oktober einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 110 bis 180 Euro beantragen. Für die kommende Heizsaison 2024/25 wurden die Einkommensgrenzen angehoben. Singles können den kleinen Zuschuss von 110 Euro erhalten, wenn ihr monatliches Nettoeinkommen 1.510 Euro nicht übersteigt. Bei Zwei-Personen-Haushalten liegt die Grenze bei 2.080 Euro und steigt um 360 Euro pro zusätzlicher Person im Haushalt. Der große Zuschuss von 180 Euro steht Alleinstehenden mit einem Nettoeinkommen von höchstens 1.270 Euro pro Monat zu und Zwei-Personen-Haushalten mit maximal 1.840 Euro. Auch hier wird die Grenze pro zusätzlicher Haushaltsmitglied um 360 Euro erhöht.

Der Antrag für den Heizkostenzuschuss kann online auf der Website kaernten.gv.at gestellt werden, und die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Dies soll vor allem Haushalten mit niedrigem Einkommen in Kärnten zugutekommen und sie in der Heizsaison entlasten.

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Auch in anderen Bundesländern wie Salzburg, Tirol und Vorarlberg gibt es oder wird es demnächst wieder die Möglichkeit geben, Heizkostenzuschüsse zu beantragen. In Salzburg können Haushalte beispielsweise noch bis zum 30. September 2024 bis zu 600 Euro erhalten, in Tirol ist eine Beantragung bis Ende September möglich und in Vorarlberg soll ein neuer Antrag ab Mitte Oktober aufgelegt werden.

Es lohnt sich also, die jeweiligen Programme und Richtlinien der Bundesländer zu überprüfen, um von den Unterstützungsmaßnahmen im kommenden Herbst und Winter zu profitieren. Die rechtzeitige Beantragung kann dazu beitragen, die Heizkostenbelastung für einkommensschwache Haushalte zu reduzieren und ein angenehmes Raumklima zu erhalten.

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