Im österreichischen Innsbruck findet derzeit ein Mordprozess am Landesgericht statt, bei dem ein Vater angeklagt ist, seinen Sohn vor zwei Jahren in Tirol ertränkt zu haben. Der Angeklagte beteuerte in Tränen seine Unschuld, während die Staatsanwaltschaft überzeugt davon ist, dass der Mann sein gesundheitlich beeinträchtigtes Kind getötet hat. Der Prozess soll sich über drei Verhandlungstage erstrecken und bis zum 1. August andauern.
Beschuldigungen und Gegenargumente
Der Vater behauptete, dass er mit seinem sechsjährigen Sohn in einem Kinderwagen spazieren gegangen sei, als er plötzlich niedergeschlagen wurde. Er gab an, Opfer eines Raubüberfalls geworden zu sein und während seiner Bewusstlosigkeit sei das Kind ertrunken. Die Anklage stützt sich auf Hinweise wie eine im Kinderwagen gefundene Sektflasche, die angeblich als Schlagwaffe verwendet wurde, und ein aufgefundenes Smartphone des Vaters in einem Mülleimer, nachdem er kurz vor dem Vorfall nach dem Begriff „ohnmächtig“ gesucht hatte.
Verteidigung des Angeklagten
Die Verteidigung argumentiert, dass die beweisführenden Elemente lediglich Hinweise seien und auch anders interpretiert werden könnten. Der Suchbegriff „ohnmächtig“ könnte beispielsweise nur dazu gedient haben, eine Frage des anderen Kindes zu beantworten. Zudem wurden laut Verteidigung entlastende Hinweise aufgrund von Fehlern im Ermittlungsverfahren vernichtet, darunter die Entsorgung von Glasscherben und das Fehlen einer gesicherten Überwachungsaufnahme.