Am vergangenen Sonntag fanden im Unterland intensive Schwerpunktkontrollen statt, bei denen Motorräder auf die Lärm-Grenzwerte überprüft wurden. Fahrzeuge, die zu laut waren, mussten empfindliche Strafen befürchten, darunter sogar die Abnahme des Kennzeichens. Die erlaubte Dezibelgrenze variiert je nach Motorradtyp und ist auf dem Zulassungsschein angegeben, wobei ein Spielraum von drei Dezibel gewährt wird.
Michael Lechner von der Verkehrspolizei Tirol erläuterte den Kontrollprozess, bei dem zunächst ein Test durchgeführt wird, um möglicherweise zu laute Motorräder zu identifizieren. Bei Verdacht erfolgt dann eine offizielle Messung, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Trotz des Problems mit zu lauten Fahrzeugen zeigte sich bei den Kontrollen, dass die Mehrheit der Motorradfahrer sich ordnungsgemäß verhält.
Jedoch wurden auch Verstöße geahndet, wie im Fall einer Motorradfahrerin, die neun Dezibel über dem Grenzwert lag und eine Geldstrafe von 120 Euro zahlen musste. Ein Sportwagenfahrer wurde sogar mit einer Überschreitung von 15 Dezibel erwischt, was zur sofortigen Abnahme seines Kennzeichens und der Zulassung führte. Eine Anzeige wurde erstattet, und das Fahrzeug durfte nicht weiterbenutzt werden.
Im Jahr 2023 wurden bei Lärmkontrollen an Hotspots wie der Hahntennjochstraße bei 20 Prozent von 1.100 überprüften Motorrädern Lärmbeanstandungen festgestellt. Das konsequente Vorgehen und die hohen Strafen für laute Fahrzeuge trugen zur Sensibilisierung der Bevölkerung in Tirol bei. Die Lärm-Schwerpunktkontrollen werden auch weiterhin im ganzen Bundesland fortgesetzt, um die Einhaltung der Lärmvorschriften zu gewährleisten.